Immobilienrecht

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Das Zivil- und Vertragsrecht nimmt einen zentralen Stellenwert in unserer anwaltlichen Praxis ein. Unabhängig von der Natur Ihres rechtlichen Anliegens und dem spezifischen Vertragstypus – sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Arbeitsvertrag, Sportlervertrag, Versicherungsvertrag oder Bauvertrag – steht Ihnen jederzeit ein versierter Ansprechpartner aus unseren verschiedenen Fachbereichen zur Verfügung. Neben Fragen zur Auslegung von Verträgen und der gerichtlichen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche setzen wir uns intensiv mit sekundären vertraglichen Aspekten auseinander, darunter die Nacherfüllung, der Rücktritt, die Minderung, Schadensersatz sowie der Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Zusätzlich dazu widmen wir uns der Vertragsgestaltung und deren Ausarbeitung. Die Erstellung von detaillierten und umfassenden vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Haftungsfallen von Anfang an zu vermeiden

Das Zivil- und Vertragsrecht nimmt einen zentralen Stellenwert in unserer anwaltlichen Praxis ein. Unabhängig von der Natur Ihres rechtlichen Anliegens und dem spezifischen Vertragstypus – sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Arbeitsvertrag, Sportlervertrag, Versicherungsvertrag oder Bauvertrag – steht Ihnen jederzeit ein versierter Ansprechpartner aus unseren verschiedenen Fachbereichen zur Verfügung. Neben Fragen zur Auslegung von Verträgen und der gerichtlichen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche setzen wir uns intensiv mit sekundären vertraglichen Aspekten auseinander, darunter die Nacherfüllung, der Rücktritt, die Minderung, Schadensersatz sowie der Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Zusätzlich dazu widmen wir uns der Vertragsgestaltung und deren Ausarbeitung. Die Erstellung von detaillierten und umfassenden vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Haftungsfallen von Anfang an zu vermeiden

Das Zivil- und Vertragsrecht nimmt einen zentralen Stellenwert in unserer anwaltlichen Praxis ein. Unabhängig von der Natur Ihres rechtlichen Anliegens und dem spezifischen Vertragstypus – sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Arbeitsvertrag, Sportlervertrag, Versicherungsvertrag oder Bauvertrag – steht Ihnen jederzeit ein versierter Ansprechpartner aus unseren verschiedenen Fachbereichen zur Verfügung. Neben Fragen zur Auslegung von Verträgen und der gerichtlichen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche setzen wir uns intensiv mit sekundären vertraglichen Aspekten auseinander, darunter die Nacherfüllung, der Rücktritt, die Minderung, Schadensersatz sowie der Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

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