Ein Anbau ohne Baugenehmigung ("Schwarzbau") ist ein erheblicher Sachmangel.
- Es droht eine Nutzungsuntersagung oder Abrissverfügung durch die Baubehörde.
- Prüfen Sie, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist.
- Bei Arglist des Verkäufers (Kenntnis und Verschweigen) haben Sie Ansprüche (Minderung, Schadensersatz, Rücktritt).