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Immobilie bei Trennung?
Wir schützen Ihr Eigentum

Trennung oder Scheidung mit gemeinsamer Immobilie? Wir klären Nutzung, Auszahlung, Übernahme oder Verkauf und schützen Ihre finanziellen Interessen.

Über 500 geprüfte Fälle
Erste Rückmeldung binnen 24 h
Immobilie bei Trennung

Wann liegt ein Problem vor?

Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Wer bleibt im Haus?

Wer bleibt im Haus?

Streit um die Nutzung der gemeinsamen Immobilie

  • Beide Partner wollen bleiben
  • Kinder sind betroffen
  • Einer zahlt alleine die Rate
Gemeinsamer Kredit

Gemeinsamer Kredit

Beide haften gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank

  • Kreditrate wird zum Streitpunkt
  • Bank verlangt Zahlung von beiden
  • Umschuldung erforderlich
Grundbuch & Eigentum

Grundbuch & Eigentum

Klärung der Eigentumsverhältnisse

  • Beide stehen im Grundbuch
  • Nur einer hat bezahlt
  • Erbschaft oder Schenkung eingebracht
Bewertung & Aufteilung

Bewertung & Aufteilung

Faire Bewertung und Verteilung des Immobilienvermögens

  • Streit über den Immobilienwert
  • Investitionen eines Partners
  • Zugewinnausgleich unklar
Ihre Optionen

Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?

Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Übernahme durch einen Partner

Strategie

Übernahme durch einen Partner

Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus

Voraussetzungen

  • Einigung über den Verkehrswert
  • Finanzierung der Auszahlung gesichert
  • Entlassung aus dem gemeinsamen Kredit

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Gemeinsamer Verkauf

Strategie

Gemeinsamer Verkauf

Immobilie verkaufen und Erlös aufteilen

Voraussetzungen

  • Einigung über Verkaufsstrategie
  • Klärung der Erlösverteilung
  • Ablösung bestehender Kredite

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Nutzungsentschädigung

Strategie

Nutzungsentschädigung

Wer bleibt, zahlt dem anderen eine Nutzungsentschädigung

Voraussetzungen

  • Beide sind Eigentümer
  • Einer nutzt die Immobilie allein
  • Höhe orientiert sich an ortsüblicher Miete

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Teilungsversteigerung

Strategie

Teilungsversteigerung

Letzte Option: Zwangsverkauf über das Gericht

Voraussetzungen

  • Keine Einigung möglich
  • Antrag beim Amtsgericht
  • Oft unter Marktwert – sollte vermieden werden

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Ablauf

So arbeiten wir – schnell & strukturiert

Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage

1

Bestandsaufnahme

  • Eigentumsverhältnisse klären (Grundbuch)
  • Kreditverträge und Tilgungsstand prüfen
  • Immobilienwert ermitteln lassen

Basis für alle weiteren Verhandlungen

2

Optionen entwickeln

  • Übernahme, Verkauf oder Nutzungsregelung prüfen
  • Finanzielle Auswirkungen berechnen
  • Steuerliche Folgen berücksichtigen

Jede Option hat Vor- und Nachteile

3

Verhandlung

  • Einigung mit dem Ex-Partner anstreben
  • Notarielle Vereinbarung vorbereiten
  • Bankgespräche führen (Umschuldung)

Ziel: faire Lösung ohne Teilungsversteigerung

4

Umsetzung

  • Notarvertrag zur Übertragung
  • Grundbuchänderung veranlassen
  • Kreditumschuldung abschließen

Wir begleiten Sie bis zum Abschluss

Ihre Vorteile

Das erhalten Sie von uns

Vermögensübersicht

Klare Aufstellung aller Werte und Verbindlichkeiten

Optionen-Analyse

Bewertung aller Handlungsoptionen mit Empfehlung

Verhandlungsstrategie

Fahrplan für eine faire Einigung

Rechtsprechung

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

Relevante Urteile zu Ihrem Thema

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit dem Haus bei Trennung?

Es gibt mehrere Optionen: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, beide verkaufen gemeinsam, oder als letzte Option: die Teilungsversteigerung. Welche Lösung passt, hängt von Eigentumsverhältnissen, Finanzierung und persönlicher Situation ab.

Wer muss ausziehen?

Grundsätzlich hat kein Partner automatisch das Recht, den anderen rauszuwerfen – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht. Bei häuslicher Gewalt oder unzumutbarer Situation kann eine Wohnungszuweisung beim Familiengericht beantragt werden.

Was ist eine Nutzungsentschädigung?

Wenn ein Partner die gemeinsame Immobilie alleine nutzt, muss er dem anderen eine Nutzungsentschädigung zahlen. Die Höhe orientiert sich an der ortsüblichen Miete, anteilig nach Eigentumsanteilen. Dies gilt ab Aufforderung.

Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit?

Beide Partner haften gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank – auch nach der Trennung. Eine interne Vereinbarung ändert daran nichts. Für eine Entlassung eines Partners muss die Bank zustimmen, oft ist eine Umschuldung nötig.

Wie wird der Immobilienwert bestimmt?

Am besten durch ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen. Alternativ können Makler-Bewertungen herangezogen werden. Wichtig: Einigen Sie sich auf einen gemeinsamen Gutachter, um Streit über den Wert zu vermeiden.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Die Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Immobilie zwangsversteigert wird. Der Erlös wird aufgeteilt. Problem: Die Immobilie wird oft unter Marktwert versteigert. Daher sollte dies nur als letzte Option in Betracht kommen.

Trennung mit Immobilie? Wir finden die beste Lösung!

Ob Übernahme, Verkauf oder Nutzungsregelung – wir sorgen für eine faire Lösung und schützen Ihre finanziellen Interessen. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Option für Sie finden.