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Pillar-Ratgeber

Arglistige Täuschung beim Hauskauf

Hat der Verkäufer Mängel absichtlich verschwiegen? Bei arglistiger Täuschung stehen Ihnen weitreichende Rechte zu: Von Schadensersatz über Kaufpreisminderung bis zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Rechtlich geprüft 2025
15 Min. Lesezeit
500+ Fälle betreut
30 Jahre
Verjährungsfrist
§ 123 BGB
Anfechtungsrecht
24h
Erste Rückmeldung
500+
Betreute Fälle

Was ist arglistige Täuschung beim Hauskauf?

Arglistige Täuschung nach § 123 BGB liegt vor, wenn der Verkäufer einer Immobilie einen Mangel kennt (oder kennen musste) und diesen absichtlich verschweigt, um den Käufer zum Kauf zu bewegen.

Die 3 Voraussetzungen für Arglist:

  1. Kenntnis: Der Verkäufer wusste vom Mangel oder hätte ihn bei zumutbarer Sorgfalt erkennen müssen.
  2. Offenbarungspflicht: Der Mangel war für den Käufer nicht erkennbar und der Verkäufer war verpflichtet, ihn zu offenbaren.
  3. Absichtliches Verschweigen: Der Verkäufer hat den Mangel bewusst nicht genannt, um den Verkauf nicht zu gefährden.

Arglist liegt vor bei:

  • • Bewusstem Verschweigen bekannter Mängel
  • • Falschen Zusicherungen ("kein Wasserschaden")
  • • Aktiver Vertuschung (Übermalen von Schimmel)
  • • Vorlegen gefälschter Dokumente

Keine Arglist bei:

  • • Fahrlässigem Übersehen von Mängeln
  • • Mängeln, die der Käufer sehen konnte
  • • Bloßer Unkenntnis des Verkäufers
  • • Altersbedingten, erkennbaren Abnutzungen

Ausführlicher Artikel: Was bedeutet "arglistig" genau?

Typische Fälle arglistiger Täuschung

In unserer Praxis begegnen uns immer wieder ähnliche Konstellationen:

Verschwiegener Wasserschaden

Der Verkäufer wusste von einem Wasserschaden und hat ihn nicht offengelegt.

Übermalte Wasserflecken
Nicht erwähnte frühere Überschwemmung
Versteckter Rohrbruch

Verschweigen von Schimmelbefall

Schimmel wurde entfernt oder überstrichen, ohne den Käufer zu informieren.

Übermalter Schimmel
Entfernter aber nicht sanierter Schimmel
Bekannter Feuchtigkeitsschaden

Falsche Flächenangaben

Die Wohnfläche oder Grundstücksgröße wurde bewusst zu groß angegeben.

Aufgeblähte Wohnfläche
Falsche Grundstücksgrenzen
Nicht genehmigte Anbauten

Verschwiegene Bausubstanzschäden

Gravierende Schäden an der Bausubstanz wurden dem Käufer vorenthalten.

Bekannte Setzungsrisse
Marodes Fundament
Holzschädlingsbefall

Verschweigen rechtlicher Mängel

Rechtliche Belastungen oder Streitigkeiten wurden nicht offengelegt.

Laufende Nachbarschaftsstreitigkeiten
Nicht genehmigte Umbauten
Altlasten im Boden

Ihre Rechte als Käufer bei arglistiger Täuschung

Anfechtung des Kaufvertrags

§ 123 BGB

Vollständige Rückabwicklung: Immobilie zurück an Verkäufer, Kaufpreis zurück an Käufer.

Schadensersatz

§ 823 BGB

Ersatz aller Schäden: Sanierungskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten, Wertminderung.

Kaufpreisminderung

§ 441 BGB

Reduzierung des Kaufpreises entsprechend dem Wertverlust durch den Mangel.

Strafanzeige

§ 263 StGB

Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft - unabhängig von Zivilansprüchen.

Strafen bei arglistiger Täuschung

Zivilrechtliche Folgen

  • Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags
  • Schadensersatz für alle entstandenen Kosten
  • Kaufpreisminderung

Strafrechtliche Folgen

  • Betrug (§ 263 StGB): bis 5 Jahre Haft
  • Schwerer Betrug: 6 Monate bis 10 Jahre
  • Eintrag ins Führungszeugnis

Ausführlicher Artikel: Alle Strafen bei arglistiger Täuschung im Detail

Verjährungsfristen bei Arglist

30 Jahre
Schadensersatz

Für Schadensersatzansprüche bei Arglist

1 Jahr
Anfechtung

Ab Kenntnis der Täuschung

5-10 Jahre
Strafrecht

Je nach Schwere des Betrugs

Ausführlicher Artikel: Alle Verjährungsfristen bei arglistiger Täuschung

So gehen Sie vor: Schritt für Schritt

1

Mangel entdecken & dokumentieren

Fotografieren, Videos machen, Protokolle erstellen. Je früher, desto besser.

Tipp: Datum und Uhrzeit auf Fotos aktivieren
2

Sachverständigen beauftragen

Ein Gutachten belegt den Mangel und kann oft zeigen, dass er bereits länger besteht.

Tipp: Auf öffentlich bestellte Gutachter setzen
3

Beweise für Kenntnis des Verkäufers sammeln

Rechnungen, E-Mails, Zeugen - alles was zeigt, dass der Verkäufer vom Mangel wusste.

Tipp: Nachbarn und frühere Handwerker befragen
4

Schriftliche Mängelrüge

Den Verkäufer schriftlich mit Fristsetzung zur Stellungnahme auffordern.

Tipp: Per Einschreiben mit Rückschein senden
5

Anwalt einschalten

Spätestens jetzt: Spezialisierter Anwalt prüft Erfolgsaussichten und vertritt Sie.

Tipp: Rechtsschutzversicherung vorab prüfen

Weiterführende Artikel

Häufig gestellte Fragen

FAQ zur arglistigen Täuschung

Was ist arglistige Täuschung beim Hauskauf?

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer einen Mangel kannte (oder kennen musste) und ihn absichtlich verschweigt, um den Käufer zum Kauf zu bewegen. Das Verschweigen muss dabei bewusst erfolgen - es reicht nicht, wenn der Verkäufer den Mangel fahrlässig übersehen hat.

Wie unterscheidet sich Arglist von normalen Mängeln?

Bei "normalen" versteckten Mängeln greift die reguläre Gewährleistung mit 5-jähriger Verjährung. Bei arglistiger Täuschung hingegen: 1) Der Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, 2) die Verjährungsfrist beträgt bis zu 30 Jahre, 3) es können zusätzlich Strafanzeigen erstattet werden.

Wann ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam?

Der Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer arglistig getäuscht hat (§ 444 BGB). Auch Klauseln wie "Kauf wie besehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" schützen den arglistigen Verkäufer nicht.

Muss ich als Käufer die Arglist beweisen?

Grundsätzlich ja. Sie müssen nachweisen: 1) Den Mangel selbst, 2) dass der Verkäufer ihn kannte, 3) dass er ihn absichtlich verschwieg. Indizien wie Reparaturrechnungen, Zeugenaussagen oder übermalte Schäden können dabei helfen.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Bei arglistiger Täuschung gelten deutlich längere Fristen: Schadensersatzansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Die Anfechtung des Kaufvertrags muss allerdings binnen eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung erfolgen.

Kann ich den Kaufvertrag komplett rückgängig machen?

Ja, bei arglistiger Täuschung können Sie den Kaufvertrag nach § 123 BGB anfechten. Die Folge: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig, Sie geben die Immobilie zurück und erhalten Ihren Kaufpreis zurück. Zusätzlich können Sie Schadensersatz für entstandene Kosten verlangen.

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