# Wie lange kann man einen Hausverkauf rückgängig machen? [2026]

Fristen & Verjährung

# Wie lange kann man einen Hausverkauf rückgängig machen?

Als Verkäufer können Sie einen Hausverkauf unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen. Die Fristen hängen vom Rücktrittsgrund ab – von unbefristet bei Nichtzahlung bis zu strengen Verjährungsfristen bei Anfechtung.

## Die wichtigsten Fristen für Verkäufer

**Bei Nichtzahlung: Unbefristet** (nach Fristsetzung). Bei Anfechtung wegen Täuschung: **1 Jahr ab Kenntnis**. Bei vertraglichem Rücktrittsrecht: **Wie im Vertrag vereinbart**.

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## Kein allgemeines Widerrufsrecht beim Hausverkauf

Ein notariell beurkundeter Immobilienkaufvertrag ist **grundsätzlich bindend**. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wie beim Online-Shopping gibt es nicht. Als Verkäufer können Sie nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

Der häufigste Grund für einen Rücktritt als Verkäufer ist die **Nichtzahlung des Kaufpreises**. Zahlt der Käufer trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten – und zwar **unbefristet**, solange der Kaufpreis aussteht.

Hat der Käufer Sie arglistig getäuscht, etwa seine Bonität verschleiert, können Sie den Vertrag innerhalb von **einem Jahr ab Kenntnis der Täuschung** anfechten. Die absolute Höchstfrist beträgt 10 Jahre ab Vertragsschluss.

##### Wichtig für Verkäufer

Ein Rücktritt wegen besseren Angebots oder Meinungsänderung ist nicht möglich. Bei unberechtigtem Rücktritt drohen hohe Schadensersatzforderungen des Käufers.

## Alle Fristen im Überblick

| Rücktrittsgrund                   | Frist       | Beginn                    | Maximal                     |
| --------------------------------- | ----------- | ------------------------- | --------------------------- |
| Arglistige Täuschung (Anfechtung) | 1 Jahr      | Ab Kenntnis der Täuschung | 10 Jahre ab Vertragsschluss |
| Sachmängel (Gewährleistung)       | 5 Jahre     | Ab Übergabe der Immobilie | 5 Jahre ab Übergabe         |
| Arglistig verschwiegene Mängel    | 3 Jahre     | Ab Kenntnis des Mangels   | 10 Jahre ab Übergabe        |
| Nichtzahlung des Käufers          | Unbefristet | Nach Fristsetzung         | Solange Kaufpreis aussteht  |

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