Verdeckte Mängel beim Immobilienkauf: Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Verdeckte Mängel beim Immobilienkauf: Ihre Rechte und Möglichkeiten.

10.11.2023

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Für Immobilienkäufer, die mit unerwarteten Problemen konfrontiert sind

Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende Investition. Doch was tun, wenn nach dem Kauf verdeckte Mängel wie Schimmel, Feuchtigkeit oder fehlende Baugenehmigungen auftreten? Dieser Artikel bietet einen Überblick über Ihre Rechte und die Schritte, die Sie in solchen Fällen unternehmen können.

1. Verdeckte Mängel und ihre Folgen

Ein verdeckter Mangel liegt vor, wenn ein Defekt zum Zeitpunkt des Kaufs nicht erkennbar war und erst später entdeckt wird. Typische Beispiele sind Schimmelbefall, Feuchtigkeit im Keller, undichtes Dach oder Probleme mit der Elektrik.

2. Arglistige Täuschung und Rechte des Käufers

Wurden diese Mängel vom Verkäufer bewusst verschwiegen, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden. In solchen Fällen haben Sie als Käufer das Recht, Rechtsmittel wie Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu ergreifen.

Ihre Rechte:

  • Anfechtung des Kaufvertrages

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Bei bewusster Täuschung durch den Verkäufer kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten und Schadensersatz fordern.

     

  • Mängelbeseitigung

    Reparatur und Mängelbeseitigung / Nacherfüllung: Der Käufer kann die Reparatur oder Beseitigung von Mängeln vom Verkäufer verlangen.

     

  • Rücktritt vom Kaufvertrag

    Rücktritt: Bei erheblichen Mängeln, die eine Interessenbeeinträchtigung darstellen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

     

  • Minderung

    Bei Wertminderung der Immobilie aufgrund von Mängeln kann der Käufer eine Kaufpreisminderung verlangen.

     

  • Schadensersatz

    Der Käufer kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ein Sachmangel zu einem Schaden führt.


3. Beweislast und Dokumentation

Die Beweislast für das Vorliegen eines verdeckten Mangels liegt beim Käufer. Es ist daher wichtig, alle Mängel detailliert zu dokumentieren und, wenn möglich, durch Sachverständige oder Fachunternehmen beurteilen zu lassen.

4. Verjährungsfristen beachten

Bei Immobilienkaufverträgen gelten spezifische Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Mängelansprüchen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre ab Übergabe der Immobilie. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln beginnt die Frist erst mit Entdeckung des Mangels und beträgt dann drei Jahre. Dies dient nur der ersten Orientierung und muss gemeinsam mit uns genau geprüft werden.

Fazit

Die Entdeckung von verdeckten Mängeln nach einem Immobilienkauf kann frustrierend sein, aber es gibt rechtliche Wege, diese Situation zu bewältigen. Eine sorgfältige Dokumentation der Mängel und eine zeitnahe rechtliche Beratung sind entscheidend, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.


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