# Anwalt für Hausverkäufer: Haftung & Käuferforderungen | voss.legal | voss.legal

Rechtsberatung für Immobilienverkäufer

# Haus verkauft. Käufer stellt Forderungen?

Ein Mängelvorwurf, die Forderung nach Rückabwicklung oder ein ausbleibender Kaufpreis: Wir prüfen Ihre Position und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Auch vor dem Verkauf.

[Anliegen schildern ](/kontakt?ref=verkaeufer-hero)[Ihre Situation finden ](#situationen)

Erste Anfrage unverbindlich. Unterlagen können später folgen.

![Rechtsanwalt Daniel Voß an seinem Schreibtisch](/_next/image?url=%2Fimages%2Fhero-portrait.webp&w=2048&q=75&dpl=dpl_4b7WPQ4bCE9nCsYCuqLVYzXAVEwL)

Ihr Ansprechpartner**Daniel Voß**Rechtsanwalt · Immobilienkaufrecht

 In Bremen. Für Sie bundesweit.

[Sie kaufen? Zur Käuferberatung ](/immobilienrecht/hauskauf)

Wo stehen Sie gerade?

## Ihre Situation bestimmt  
den nächsten Schritt.

Eine Forderung ist noch kein begründeter Anspruch. Wir klären, was vertraglich vereinbart wurde, welche Tatsachen belegt sind und wie Sie darauf reagieren können.

01Mängel, Arglist und Rückabwicklung

### Der Käufer macht Sie für einen Mangel verantwortlich.

Ein Anwaltsschreiben nach dem Verkauf wirft viele Fragen auf. Wir prüfen die erhobenen Vorwürfe, den Haftungsausschluss und die Beweislage. Daraus entwickeln wir eine begründete Antwort und besprechen Verteidigung oder Verhandlung.

[Hilfe bei Käuferforderungen](/immobilienrecht/verkaeufer-abwehr)[Haftung bei versteckten Mängeln](/ratgeber/versteckte-maengel-hausverkauf)

Darauf schauen wir gemeinsam

* Welche Mängel und welche Kenntnis Ihnen konkret vorgeworfen werden.
* Was Vertrag, Exposé und dokumentierte Hinweise tatsächlich belegen.
* Welche Fristen laufen und wie Sie auf die Forderung reagieren sollten.

02Zahlung und Abwicklung

### Der Kauf ist beurkundet. Das Geld kommt nicht.

Die Finanzierung platzt oder der Käufer hält die Zahlung zurück. Wir prüfen zunächst, ob der Kaufpreis fällig ist und welche Sicherungen bestehen. Dann klären wir, ob die Zahlung durchgesetzt oder eine Lösung vom Vertrag verfolgt werden soll.

[Wenn der Käufer nicht zahlt](/immobilienrecht/verkaeufer/kaeufer-zahlt-nicht)[Rücktritt als Verkäufer](/immobilienrecht/verkaeufer/ruecktritt-vom-hausverkauf)

Darauf schauen wir gemeinsam

* Fälligkeitsmitteilung, Zahlungsvereinbarungen und bisherige Korrespondenz.
* Voraussetzungen für Verzug, Nachfrist und mögliche Ansprüche.
* Chancen und Risiken einer Durchsetzung, Einigung oder eines Rücktritts.

03Vor Vertrag und Übergabe

### Klar festhalten, was Sie verkaufen. Und was Sie zusagen.

Wir prüfen den Kaufvertragsentwurf aus Ihrer Verkäuferperspektive. Dazu gehören bekannte Mängel, Angaben im Exposé und Regelungen zur Haftung. Ziel sind klare Vereinbarungen und eine nachvollziehbare Dokumentation.

[Offenlegung und Verkäuferhaftung](/ratgeber/versteckte-maengel-hausverkauf)

Darauf schauen wir gemeinsam

* Welche bekannten Umstände offengelegt und dokumentiert werden sollten.
* Wie Zustandsangaben, Haftungsausschluss und Übergabe zusammenpassen.
* Welche Fragen zu Zahlung, Inventar, Räumung oder WEG-Unterlagen offen sind.

So beginnt die Zusammenarbeit

## Erst verstehen.  
Dann entscheiden.

Sie müssen Ihren Fall nicht schon rechtlich einordnen können. Erzählen Sie uns, was passiert ist und was Sie erreichen möchten.

1. 01  
### Sie schildern Ihre Situation.  
Wenige Sätze genügen für den ersten Kontakt. Nennen Sie bitte auch anstehende Termine oder laufende Fristen.
2. 02  
### Wir klären den nächsten Schritt.  
Wir fragen gezielt nach und besprechen, welche Prüfung sinnvoll ist. Umfang und Kosten klären wir vor einer Beauftragung.
3. 03  
### Sie entscheiden über das Mandat.  
Nach Beauftragung prüfen wir die Unterlagen und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Gut vorbereitet, ohne Hürden

## Ein paar Sätze reichen  
für den Anfang.

Nennen Sie kurz den Stand des Verkaufs und das Anliegen des Käufers. Gibt es bereits ein Anwaltsschreiben oder eine gerichtliche Frist, erwähnen Sie das direkt. Fehlende Unterlagen sollten Sie nicht vom ersten Kontakt abhalten.

[Meine Situation schildern ](/kontakt?ref=verkaeufer-unterlagen)

### Für eine spätere Prüfung hilfreich

* 01Kaufvertrag oder Entwurf und Übergabeprotokoll
* 02Forderungsschreiben des Käufers mit genannten Fristen
* 03Exposé, Nachrichten und dokumentierte Hinweise zu Mängeln
* 04Je nach Streit: Fotos, Rechnungen oder Zahlungsunterlagen

Was wir davon benötigen, klären wir mit Ihnen.

Häufige Fragen

## Was Sie vorab  
wissen sollten.

### Schützt mich der Haftungsausschluss im Kaufvertrag?

Ein Haftungsausschluss kann Ihre Haftung begrenzen. Er schützt aber insbesondere nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Ob der Käufer damit durchdringt, hängt vom Vertrag, den Umständen und den Beweisen ab.

[Verkäuferhaftung im Überblick](/ratgeber/versteckte-maengel-hausverkauf)

### Der Käufer behauptet Arglist. Muss ich jetzt zahlen?

Aus dem Vorwurf allein folgt keine Zahlungspflicht. Zunächst müssen die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs geprüft werden. Sichern Sie die Korrespondenz und Nachweise über Ihre Angaben zum Haus. Lassen Sie Forderung und Fristen prüfen, bevor Sie Zahlungen oder andere Zugeständnisse zusagen.

### Kann der Käufer einfach vom Hauskauf zurücktreten?

Ein Rücktritt setzt ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht voraus. Bei Mängeln kommt es unter anderem auf die Haftungsregelungen, die Bedeutung des Mangels und gegebenenfalls eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung an. Die Rücktrittserklärung allein entscheidet daher noch nicht, ob der Kauf rückabgewickelt werden muss.

### Was tun, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt?

Prüfen Sie zuerst, ob alle Voraussetzungen für die Fälligkeit erfüllt sind. Weitere Schritte können eine Zahlungsaufforderung, die Durchsetzung des Kaufpreises oder unter den jeweiligen Voraussetzungen ein Rücktritt sein. Welche Option sinnvoll ist, hängt auch vom Vertrag und der finanziellen Lage des Käufers ab.

[Optionen bei ausbleibender Zahlung](/immobilienrecht/verkaeufer/kaeufer-zahlt-nicht)

### Unterstützen Sie auch vor dem Verkauf?

Ja. Wir prüfen den Vertragsentwurf und besprechen Fragen zu bekannten Mängeln, Haftung, Kaufpreis und Übergabe. Wir betreuen Verkäufer bundesweit, telefonisch oder per Video. Umfang und Kosten unserer Tätigkeit klären wir vor der Beauftragung.

Rechtliche Grundlagen: [§ 437 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F437.html) · [§ 444 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F444.html) · [§ 323 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F323.html)

Ihr nächster Schritt

## Bevor Sie auf eine Forderung reagieren: Klarheit schaffen.

Was verlangt der Käufer? Welche Frist steht im Raum? Schildern Sie uns kurz die Lage, damit wir den nächsten Schritt mit Ihnen klären können.

[Kontakt aufnehmen ](/kontakt?ref=verkaeufer-abschluss)

Persönlich. Verständlich. Bundesweit.

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