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Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf – Ihre Rechte

Was ist arglistige Täuschung beim Immobilienkauf? Erfahren Sie als Käufer oder Verkäufer Ihre Rechte, Pflichten und mögliche Folgen wie Rückabwicklung oder Schadensersatz.

Käufer-Ratgeber2 Min. Lesezeit

Als Käufer sind Sie besonders geschützt, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Dies bedeutet:

  • Der Verkäufer wusste vom Mangel (oder hielt ihn für möglich).
  • Er hat ihn Ihnen bewusst nicht mitgeteilt.
  • Er wusste (oder nahm in Kauf), dass Sie bei Kenntnis den Vertrag nicht oder anders geschlossen hätten.

Bei nachgewiesener Arglist können Sie meist trotz Haftungsausschluss Ansprüche geltend machen, z.B. auf:

  • Anfechtung des Vertrags
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz

Die Beweislast liegt bei Ihnen als Käufer.

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Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf – Ihre Rechte

Als Käufer sind Sie besonders geschützt, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Dies bedeutet:

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