Was ist arglistige Täuschung beim Hauskauf?
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer Ihnen bewusst wesentliche Mängel verschwiegen hat, um Sie zum Kauf zu bewegen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind:
Die 3 Voraussetzungen der Arglist:
- Kenntnis: Der Verkäufer wusste vom Mangel oder hielt ihn für möglich
- Verschweigen: Er hat den Mangel bewusst nicht offengelegt
- Vorsatz: Er wusste, dass Sie bei Kenntnis nicht oder anders gekauft hätten
Ihre Rechte bei arglistiger Täuschung
Bei nachgewiesener Arglist haben Sie trotz Haftungsausschluss folgende Ansprüche:
- Anfechtung nach § 123 BGB: Rückgängigmachung des Kaufvertrags
- Rücktritt nach § 437 Nr. 2 BGB: Rückabwicklung des Vertrags
- Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB: Ersatz aller Schäden
- Kaufpreisminderung: Anpassung des Kaufpreises an den Minderwert
Beispiele arglistig verschwiegener Mängel
- Überstrichene Feuchtigkeitsschäden im Keller
- Verheimlichte Schimmelprobleme
- Verschwiegene Hausschwamm-Befälle
- Nicht offengelegte Asbestbelastung
- Vertuschte Risse im Mauerwerk
Beweislast und Vorgehen
Die Beweislast für die arglistige Täuschung liegt bei Ihnen als Käufer. Wichtig sind:
- Dokumentation aller Mängel (Fotos, Gutachten)
- Zeugenbefragungen (Nachbarn, Handwerker)
- Einholung eines Sachverständigengutachtens
- Prüfung früherer Schadensmeldungen
⚠️ Wichtige Fristen beachten:
Die Verjährung bei Arglist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis, maximal jedoch 10 Jahre ab Übergabe (bei Arglist bis zu 30 Jahre möglich).