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Urteile zur arglistigen Täuschung beim Hauskauf – Ein Überblick

Erfahren Sie, welche Urteile zur arglistigen Täuschung beim Hauskauf gefällt wurden und was sie für Käufer und Verkäufer bedeuten.

Käufer-RatgeberListe2 Min. Lesezeit

Wichtige Urteile zur arglistigen Täuschung beim Hauskauf



1. Aufklärungspflicht über verborgene Mängel

Der Verkäufer (eines Gebäudes) muss in der Regel (nur) über verborgene, nicht unerhebliche (für die Kaufentscheidung bedeutsame) Mängel oder über solche nicht erkennbaren Umstände aufklären, die nach der Erfahrung auf nicht unerhebliche Mängel schließen lassen, was insbesondere bei drohender erheblicher Beeinträchtigung für die beabsichtigte Nutzung gilt.

(BGH v. 16.03.2012 - V ZR 18/11)



2. Fehlende Baugenehmigung

Ein Verkäufer, der in Kenntnis der fehlenden Baugenehmigung und der fehlenden Genehmigungsfähigkeit einen ausgebauten Spitzboden als dritten Raum einer Eigentumswohnung (Wohnungseigentum) mitverkauft, täuscht den Käufer arglistig.

(Schleswig-Holsteinisches OLG v. 23.04.2015 - 6 U 20/14)

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Urteile zur arglistigen Täuschung beim Hauskauf – Ein Überblick

Als Käufer können Ihnen Urteile zur arglistigen Täuschung wichtige Hinweise für den rechtlichen Umgang mit Mängeln geben.

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