# Notarvertrag: vor der Unterschrift prüfen, danach Rechte klären | voss.legal

Notarvertrag

# Vor der Unterschrift prüfen. Danach die Möglichkeiten klären.

Ob Ihr Notartermin noch bevorsteht oder der Vertrag schon geschlossen ist, macht einen wesentlichen Unterschied. Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrer Situation passt.

01

## Der Entwurf liegt vor.

Wir prüfen den Immobilienkaufvertragsentwurf und besprechen Haftung, Zahlung, Übergabe und offene Klauseln mit Ihnen.

[Notarvertrag prüfen lassen ↗](/kaufvertrag/immobilien)

02

## Ich habe bereits unterschrieben.

Ein allgemeines Widerrufsrecht besteht regelmäßig nicht. Ein Ausstieg kann sich aus einer Vereinbarung oder gesetzlichen Rechten ergeben.

[Möglichkeiten einordnen ↗](/immobilienrecht/rueckabwicklung)

03

## Der Vertrag wird nicht erfüllt.

Zahlung, Räumung oder Übergabe stocken? Beschreiben Sie, was vereinbart wurde und welche Fristen laufen.

[Anliegen schildern ↗](/kontakt)

## Häufige Fragen zum Notarvertrag

Kann ich den Notarvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Für den notariellen Immobilienkauf besteht regelmäßig kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht. Eine gesetzliche Überlegungsfrist vor der Beurkundung ist davon zu unterscheiden. Ob ein Ausstieg möglich ist, hängt vom Vertrag und konkreten Umständen ab.

Wann kommt eine Anfechtung in Betracht?

Eine arglistige Täuschung kann zur Anfechtung berechtigen. Die Anfechtung muss erklärt werden und setzt einen nachweisbaren Anfechtungsgrund voraus. Bei Täuschung gilt grundsätzlich eine Jahresfrist ab Entdeckung; außerdem gibt es eine absolute Ausschlussfrist.

Ersetzt ein privater Mustervertrag die Beurkundung?

Nein. Die Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung eines Grundstücks bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung.

Rechtliche Grundlagen: [§ 311b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F311b.html) · [§ 124 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/%5F%5F124.html)

[Rücktritt und Anfechtung verstehen ↗](/ratgeber/rueckabwicklung-immobilienkauf)

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