Vor der Unterschrift prüfen wir Deinen Kaufvertrag verständlich & schnell. Schon unterschrieben? Wir klären Rücktritt, Anfechtung, Reservierungsgebühr und sichern Fristen.
Ersteinschätzung kostenfrei. Individuelle Beratung nach Mandatsannahme.
Kein „Widerruf“ wie im Onlinehandel – diese Wege funktionieren wirklich:
Vertraglicher Rücktritt | Anfechtung (§ 123 BGB) | Rückabwicklung bei Mängeln | Verhandelte Lösungen bei Finanzierung oder Verzögerungen. Wir sagen Dir konkret, welcher Hebel passt.
Vormerkung, Lastenfreiheit, Löschungsunterlagen und Treuhandauflagen – wir stellen sicher, dass erst gezahlt wird, wenn alle Sicherungen stehen.
Was wird wirklich zugesichert? Wir gleichen Exposé, Protokolle und mündliche Zusagen ab und bringen sie rechtssicher in die Urkunde.
Schlüsselübergabe, Nutzungs- und Mietübergang sowie Inventarlisten – klar geregelt, damit es keine Streitpunkte nach dem Notartermin gibt.
Abteilung II/III, Teilungserklärung, Sonderumlagen, Beschlüsse und Protokolle – wir filtern die Risiken heraus.
Nutzungsänderungen, Dachausbau, Einliegerwohnung – wir prüfen, ob alles genehmigt ist und welche Pflichten Sie übernehmen.
Courtage, Notar- und Grundbuchkosten, Erschließung, Altlasten – wir sichern die Verteilung der Nebenkosten.
Entwurf da? Express-Check in 24 h mit konkreten Formulierungen für den Notar.
Express-Check anfragenNotariell beurkundete Kaufverträge lassen sich nicht einfach widerrufen. Entscheidend sind andere Hebel, die wir juristisch prüfen.
Wir prüfen, ob vertragliche Rücktrittsrechte vereinbart wurden und ob Fristen oder Genehmigungen ausgelöst wurden.
Bei arglistiger Täuschung oder Drohung sichern wir Beweise, bewerten Fristen und bereiten das Vorgehen vor.
Nach Fristsetzung kommen Minderung oder Rückabwicklung in Betracht. Wir strukturieren Ihr Vorgehen und die Kommunikation.
Betreuungsgericht, Grundschuld, schleppende Verkäufer – wir verhandeln Nachfristen und verhindern Zahlungen ohne Gegenleistung.
Soforthilfe nach Notartermin – wir setzen Fristen und formulieren das erste Schreiben.
BGH 2023 (I ZR 113/22): Standard-Reservierungen in AGB sind meist unwirksam. Wir holen Ihre Zahlung zurück.
Wer zahlt was? Wir prüfen Doppelprovisionen, Aufklärungspflichten und Rückforderungsoptionen.
Ohne Finanzierungsklausel gibt es selten ein Rücktrittsrecht. Wir verhandeln Alternativen und limitieren Schäden.
Wir prüfen Fälligkeitsmitteilung, Bedingungen und Treuhandauflagen – zahlen Sie erst, wenn Ihre Sicherheiten greifen.
Vertragsentwurf, Exposé, Grundbuch/TE – wir starten mit den Unterlagen, die vorliegen.
Volljuristischer Review mit Risikobewertung und konkreten Änderungsvorschlägen.
Wir besprechen Risiken, Optionen und Formulierungen für Notar oder Gegenseite – verständlich und umsetzbar.
Auf Wunsch begleiten wir Änderungsrunden bis zur Beurkundung oder setzen Fristen nach dem Termin.
Hinweis: Termine nach Verfügbarkeit; Ersteinschätzung kostenfrei.
Vertragsentwurf bis ca. 25 Seiten, inkl. Änderungsvorschlag – ab transparentem Festpreis nach Sichtung.
Erbengemeinschaft oder Personenmehrheit, Nutzungsrechte und Grunddienstbarkeiten – individuelles Angebot, in der Regel deutlich unter 0,1 % des Kaufpreises.
Fristen sichern, erstes Schreiben aufsetzen und Strategie planen – Festpreis nach Umfang.
Käufer und Verkäufer in ganz Deutschland vertrauen auf voss.legal. Wir kombinieren tiefes Fachwissen im Immobilienrecht mit digitaler Arbeitsweise – für schnelle Antworten und belastbare Entscheidungen.
„Ich möchte Herrn Voß herzlich für seine hervorragende Unterstützung bei meinem Hauskauf danken. Seine Fachkenntnisse und seine professionelle Beratung haben den gesamten Prozess erheblich erleichtert.“
„Top, wir haben uns von Herrn Voß bei einem Grundstückskaufvertrag vertreten lassen. Herr Voß war immer telefonisch erreichbar und hat alle Fragen ruhig beantwortet.“
„Herr Voß hat mich bei der Veräußerung und Verwaltung mehrerer Immobilien sehr gut beraten. Die Bearbeitung erfolgte reibungslos und zuverlässig.“
Schicke uns Deinen Vertragsentwurf oder schildere Deine Situation nach dem Notartermin. Wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.
Ersteinschätzung kostenfrei. Individuelle Beratung nach Mandatsannahme.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie im Onlinehandel gibt es bei notariell beurkundeten Immobilienkaufverträgen grundsätzlich nicht. Mögliche Wege sind vertraglicher Rücktritt, Anfechtung (§ 123 BGB) oder – bei Mängeln – Rückabwicklung nach Fristsetzung. Wir prüfen, welcher Hebel greift.
Ohne Finanzierungsklausel besteht meist kein automatisches Rücktrittsrecht. Wir verhandeln Fristverlängerung, Anpassungen oder eine einvernehmliche Lösung mit möglichst geringem Schaden.
Oft ja: Der BGH hat 2023 entschieden, dass allgemeine Reservierungsgebühren in AGB unwirksam sind. Wir prüfen Ihren Vertrag und holen die Zahlung zurück.
Der Notar sorgt für Form und Wirksamkeit, vertritt aber nicht Ihre Interessen. Wir prüfen, ob der Vertrag für Sie vorteilhaft ist und welche Änderungen sinnvoll sind.