Entwurf vom Notar erhalten oder schon unterschrieben? Wir prüfen Zahlungsfälligkeit, Rücktrittsrechte, Mängel und Finanzierungsrisiken – mit konkreten Formulierungen für Notar oder Gegenseite.
Kostenlose Ersteinschätzung · Antwort meist am selben Werktag
Wir übersetzen komplexe Vertragsklauseln in klare To-dos und liefern Dir konkrete Unterlagen für Verhandlung, Call und Notartermin.
Wir liefern Formulierungen, die der Notar direkt übernehmen kann – inklusive Kommentaren für den Gegenvorschlag.
Priorisierte Risiken, farbcodiert mit Handlungsempfehlung: Was muss, was kann, was lässt sich verhandeln?
Wir bereiten die wichtigsten Argumente und Rückfragen für Verkäufer, Makler oder Bank stichpunktartig auf.
Notarielle Kaufverträge lassen sich nicht per Mausklick lösen. Entscheidend sind individuelle Hebel, die wir juristisch prüfen und taktisch nutzen.
Wir gleichen Vertragsentwurf, Exposé, Protokolle und Grundbuch ab und formulieren konkrete Änderungsvorschläge für Deinen Termin.
Vormerkung, Lastenfreiheit, Löschungsunterlagen und Treuhandauflagen – wir stellen sicher, dass erst gezahlt wird, wenn alle Sicherungen stehen.
Was wird wirklich zugesichert? Wir gleichen Exposé, Protokolle und mündliche Zusagen ab und bringen sie rechtssicher in die Urkunde.
Schlüsselübergabe, Nutzungs- und Mietübergang sowie Inventarlisten – klar geregelt, damit es keine Streitpunkte nach dem Notartermin gibt.
Abteilung II/III, Teilungserklärung, Sonderumlagen, Beschlüsse und Protokolle – wir filtern die Risiken heraus.
Nutzungsänderungen, Dachausbau, Einliegerwohnung – wir prüfen, ob alles genehmigt ist und welche Pflichten Sie übernehmen.
Courtage, Notar- und Grundbuchkosten, Erschließung, Altlasten – wir sichern die Verteilung der Nebenkosten.
Wir sichern Fristen, bewerten Mängel und dokumentieren Täuschungen – damit Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz durchsetzbar bleiben.
Notariell beurkundete Kaufverträge lassen sich nicht einfach widerrufen. Entscheidend sind andere Hebel, die wir juristisch prüfen.
Wir prüfen, ob vertragliche Rücktrittsrechte vereinbart wurden und ob Fristen oder Genehmigungen ausgelöst wurden.
Bei arglistiger Täuschung oder Drohung sichern wir Beweise, bewerten Fristen und bereiten das Vorgehen vor.
Nach Fristsetzung kommen Minderung oder Rückabwicklung in Betracht. Wir strukturieren Ihr Vorgehen und die Kommunikation.
Betreuungsgericht, Grundschuld, schleppende Verkäufer – wir verhandeln Nachfristen und verhindern Zahlungen ohne Gegenleistung.
Typische Stolpersteine rund um Reservierungsgebühr, Finanzierung oder Maklerpflichten lösen wir mit klaren Strategien.
BGH 2023 (I ZR 113/22): Standard-Reservierungen in AGB sind meist unwirksam. Wir holen Ihre Zahlung zurück.
Wer zahlt was? Wir prüfen Doppelprovisionen, Aufklärungspflichten und Rückforderungsoptionen.
Ohne Finanzierungsklausel gibt es selten ein Rücktrittsrecht. Wir verhandeln Alternativen und limitieren Schäden.
Wir prüfen Fälligkeitsmitteilung, Bedingungen und Treuhandauflagen – zahlen Sie erst, wenn Ihre Sicherheiten greifen.
Schlankes Setup, klare Ergebnisse: In wenigen Schritten liegt Dein individueller Maßnahmenplan vor.
Vertragsentwurf, Exposé, Grundbuch/TE – wir starten mit den Unterlagen, die vorliegen.
Volljuristischer Review mit Risikobewertung und konkreten Änderungsvorschlägen.
Wir besprechen Risiken, Optionen und Formulierungen für Notar oder Gegenseite – verständlich und umsetzbar.
Auf Wunsch begleiten wir Änderungsrunden bis zur Beurkundung oder setzen Fristen nach dem Termin.
Hinweis: Ersteinschätzung kostenfrei, verbindliches Angebot nach Sichtung Deiner Unterlagen.
Nach Sichtung erhältst Du ein verbindliches Angebot. Die meisten Mandate liegen deutlich unter 0,1 % des Kaufpreises.
Vertragsentwurf bis ca. 25 Seiten, inkl. Änderungsvorschlag – ab transparentem Festpreis nach Sichtung.
Erbengemeinschaft oder Personenmehrheit, Nutzungsrechte und Grunddienstbarkeiten – individuelles Angebot, in der Regel deutlich unter 0,1 % des Kaufpreises.
Fristen sichern, erstes Schreiben aufsetzen und Strategie planen – Festpreis nach Umfang.
Preisangaben verstehen sich netto zzgl. USt. – verbindliche Kosten teilen wir nach Durchsicht Deiner Unterlagen mit.
Käufer und Verkäufer in ganz Deutschland vertrauen auf voss.legal. Wir kombinieren tiefes Fachwissen im Immobilienrecht mit digitaler Arbeitsweise – für schnelle Antworten und belastbare Entscheidungen.
„Ich möchte Herrn Voß herzlich für seine hervorragende Unterstützung bei meinem Hauskauf danken. Seine Fachkenntnisse und seine professionelle Beratung haben den gesamten Prozess erheblich erleichtert.“
„Top, wir haben uns von Herrn Voß bei einem Grundstückskaufvertrag vertreten lassen. Herr Voß war immer telefonisch erreichbar und hat alle Fragen ruhig beantwortet.“
„Herr Voß hat mich bei der Veräußerung und Verwaltung mehrerer Immobilien sehr gut beraten. Die Bearbeitung erfolgte reibungslos und zuverlässig.“
Schicke uns Deinen Vertragsentwurf oder schildere Deine Situation nach dem Notartermin. Wir melden uns kurzfristig mit einer klaren Einschätzung.
Ersteinschätzung kostenfrei. Individuelle Beratung nach Mandatsannahme.
Was Mandant:innen rund um Rücktritt, Widerruf oder Fälligkeit besonders beschäftigt – kompakt beantwortet.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie im Onlinehandel gibt es bei notariell beurkundeten Immobilienkaufverträgen grundsätzlich nicht. Mögliche Wege sind vertraglicher Rücktritt, Anfechtung (§ 123 BGB) oder – bei Mängeln – Rückabwicklung nach Fristsetzung. Wir prüfen, welcher Hebel greift.
Ohne Finanzierungsklausel besteht meist kein automatisches Rücktrittsrecht. Wir verhandeln Fristverlängerung, Anpassungen oder eine einvernehmliche Lösung mit möglichst geringem Schaden.
Oft ja: Der BGH hat 2023 entschieden, dass allgemeine Reservierungsgebühren in AGB unwirksam sind. Wir prüfen Ihren Vertrag und holen die Zahlung zurück.
Der Notar sorgt für Form und Wirksamkeit, vertritt aber nicht Ihre Interessen. Wir prüfen, ob der Vertrag für Sie vorteilhaft ist und welche Änderungen sinnvoll sind.