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Verjährung bei arglistiger Täuschung – 30 Jahre Frist?

Erfahren Sie, ob und wie eine 30-jährige Verjährungsfrist bei arglistiger Täuschung gilt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Ihre Situation bei Verjährung arglistige Täuschung 30 Jahre

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Für Käufer

Erfahren Sie, wie Sie sich bei Verjährung arglistige Täuschung 30 Jahre wehren können:

  • Beweissicherung und Dokumentation
  • Ansprüche trotz Haftungsausschluss
  • Rückabwicklung und Schadensersatz

Für Verkäufer

Schützen Sie sich vor Vorwürfen der Verjährung arglistige Täuschung 30 Jahre:

  • Offenlegungspflichten kennen
  • Rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen

Rechtliche Beratung bei Verjährung arglistige Täuschung 30 Jahre

Unsere spezialisierten Fachanwälte für Immobilienrecht unterstützen Sie kompetent bei allen Fragen zur arglistigen Täuschung – ob als Käufer oder Verkäufer.