Verjährung bei arglistiger Täuschung – 30 Jahre Frist?
Erfahren Sie, ob und wie eine 30-jährige Verjährungsfrist bei arglistiger Täuschung gilt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
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Für Käufer
Erfahren Sie, wie Sie sich bei Verjährung arglistige Täuschung 30 Jahre wehren können:
- Beweissicherung und Dokumentation
- Ansprüche trotz Haftungsausschluss
- Rückabwicklung und Schadensersatz
Für Verkäufer
Schützen Sie sich vor Vorwürfen der Verjährung arglistige Täuschung 30 Jahre:
- Offenlegungspflichten kennen
- Rechtssichere Vertragsgestaltung
- Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen
Rechtliche Beratung bei Verjährung arglistige Täuschung 30 Jahre
Unsere spezialisierten Fachanwälte für Immobilienrecht unterstützen Sie kompetent bei allen Fragen zur arglistigen Täuschung – ob als Käufer oder Verkäufer.