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Ratgeber
Lesezeit: 6 Minuten
Aktualisiert 2026

Rechtsschutzversicherung beim Hauskauf: Wann greift sie?

Nach dem Hauskauf Mängel entdeckt? Erfahren Sie, wann Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt und welche Ausschlüsse gelten.

6
Kostenarten abgedeckt
150-500 €
Typischer Selbstbehalt
6 Min
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100%
Kostenlose Erstberatung

Sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz vorhanden war, übernimmt diese im Regelfall die entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten wegen Mängeln.

Der richtige Zeitpunkt

Die wichtigste Voraussetzung für den Versicherungsschutz: Die Rechtsschutzversicherung muss bei Abschluss des Kaufvertrags bestanden haben. Eine nachträgliche Versicherung hilft nicht.

Versicherung greift

Vertragsrechtsschutz bestand bei Kaufvertragsschluss. Mangel wird erst nach dem Kauf entdeckt.

Versicherung greift nicht

Versicherung erst nach dem Kauf abgeschlossen. Oder: Streit war bei Versicherungsbeginn bereits absehbar.

Welche Kosten werden übernommen?

Anwaltskosten

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Gerichtskosten

Prozesskosten und Gebühren

Gutachterkosten

Sachverständigengutachten (oft mitversichert)

Zeugenauslagen

Entschädigung für Zeugen

Mediationskosten

Je nach Tarif mitversichert

Gegnerische Kosten

Bei Prozessverlust

Leistungsausschlüsse beachten

Achtung: Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollten Sie stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.

Vorsätzliche Straftaten- Keine Deckung bei eigenem Vorsatz
Baustreitigkeiten- Oft extra Baustein erforderlich
Streit vor Versicherungsbeginn- Keine Rückwärtsversicherung
Kapitaleinsatz > 1 Mio. €- Deckungssumme beachten
Spekulationsgeschäfte- Gewerbliche Nutzung ausgeschlossen

Checkliste: So nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung

1

Prüfen Sie, ob die Versicherung bei Kaufvertragsschluss bestand

Schauen Sie in Ihre Police oder rufen Sie bei Ihrer Versicherung an.

2

Kontaktieren Sie Ihre Versicherung VOR Beauftragung eines Anwalts

Viele Versicherer verlangen eine vorherige Schadensmeldung.

3

Holen Sie eine schriftliche Deckungszusage ein

Erst nach der Deckungszusage sollten Sie einen Anwalt beauftragen.

4

Beachten Sie den Selbstbehalt (meist 150-500 €)

Diesen Betrag tragen Sie in jedem Fall selbst.

5

Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Gutachten

Eine gute Dokumentation stärkt Ihre Position erheblich.

Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung beim Hauskauf

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Mängeln nach dem Hauskauf?

Ja, wenn zum Zeitpunkt des Kaufvertrags eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz bestand, übernimmt diese im Regelfall die Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten wegen versteckter Mängel, arglistiger Täuschung oder Gewährleistungsansprüchen.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung beim Immobilienkauf?

Die Rechtsschutzversicherung deckt typischerweise: Anwaltskosten (außergerichtlich und gerichtlich), Gerichtskosten, Gutachterkosten für Sachverständige, und bei Prozessverlust auch die gegnerischen Kosten. Die genaue Deckung hängt vom Tarif ab.

Greift die Rechtsschutzversicherung bei arglistiger Täuschung?

Ja, bei arglistiger Täuschung durch den Verkäufer greift die Rechtsschutzversicherung in der Regel. Wichtig: Die Versicherung muss bereits bei Vertragsschluss bestanden haben, nicht erst bei Entdeckung des Mangels.

Was ist der Unterschied zwischen Privat- und Immobilienrechtsschutz?

Der private Vertragsrechtsschutz deckt meist Streitigkeiten aus dem Immobilienkauf ab. Ein spezieller Immobilienrechtsschutz oder Baurechtsschutz ist für Baustreitigkeiten, Nachbarschaftsstreit oder Mietrecht erforderlich.

Muss ich einen Selbstbehalt zahlen?

Die meisten Tarife haben einen Selbstbehalt von 150-500 Euro pro Rechtsfall. Premium-Tarife bieten oft Rechtsschutz ohne Selbstbehalt. Prüfen Sie Ihre Police vor der Beauftragung eines Anwalts.

Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung ablehnt?

Bei Ablehnung sollten Sie: 1) Schriftliche Begründung anfordern, 2) Widerspruch einlegen mit Gegendarstellung, 3) Ggf. Ombudsmann der Versicherungswirtschaft einschalten. Viele Ablehnungen werden nach Widerspruch revidiert.

Mängel nach dem Hauskauf entdeckt?

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