„Gekauft wie gesehen“ heißt es umgangssprachlich oft so schön. Aber dies gilt eben nicht, wenn dem Verkäufer ihrer Immobilie die Mängel bekannt waren und er Sie Ihnen verschwiegen hat. In diesem Fall stehen Ihnen Ansprüche zu.
Wann liegt eine Arglistige Täuschung vor?
Arglistig verschwiegener Mangel: Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel Kenntnis hat und ihn dennoch absichtlich verschweigt. Dies kann beispielsweise bei nicht offensichtlichem Schimmelbefall oder einem feuchten Keller der Fall sein.
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer vorsätzlich falsche Informationen über den Zustand der Immobilie gibt oder seine Pflicht zur Aufklärung verletzt. Zu versteckten Mängeln:
Was sind Versteckte Mängel?
Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Mangel an einer Sache, beispielsweise an einem erworbenen Haus oder einer Wohnung, zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden ist, aber für den Käufer nicht offensichtlich erkennbar ist. Anders ausgedrückt handelt es sich um Mängel, die bei einer üblichen Untersuchung nicht ohne Weiteres entdeckt werden können. Die häufigsten versteckten Mängel in unserer Praxis sind bei Bestandsimmobilien: