Käufer zahlt nicht?
Wir setzen Ihre Rechte durch
Der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig? Wir setzen als Ihre Anwälte die Zahlung durch – oder wickeln den Vertrag rück ab. Kostenfreie Ersteinschätzung.
Wann liegt ein Problem vor?
Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Zahlungsverzug
Der Kaufpreis wird nicht fristgerecht gezahlt
- Fälligkeitsmitteilung liegt vor, aber keine Zahlung
- Käufer vertröstet wiederholt
- Teilzahlung statt vollständigem Kaufpreis

Finanzierung geplatzt
Die Bank hat die Finanzierung abgelehnt
- Käufer meldet Finanzierungsprobleme
- Finanzierungszusage war Voraussetzung
- Käufer bittet um Fristverlängerung

Käufer tritt zurück
Käufer will den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen
- Käufer erklärt Rücktritt ohne Grund
- Käufer verweigert Mitwirkung beim Notar
- Käufer ist nicht mehr erreichbar

Schadensersatzrisiken
Ihnen entstehen Schäden durch die Nichtzahlung
- Nachfinanzierung oder Zwischenfinanzierung nötig
- Neuer Käufer nur zu niedrigerem Preis
- Laufende Kosten ohne Kaufpreiszahlung
Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?
Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Strategie
Kaufpreisklage
Den Kaufpreis gerichtlich einfordern – der Vertrag ist bindend
Voraussetzungen
- Notarieller Kaufvertrag abgeschlossen
- Kaufpreisfälligkeit eingetreten
- Mahnung/Fristsetzung erfolgt
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Rücktritt + Schadensersatz
Vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern
Voraussetzungen
- Angemessene Nachfrist gesetzt
- Frist erfolglos abgelaufen
- Schäden dokumentiert (Preisdifferenz etc.)
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Verzugszinsen
Zinsen auf den ausstehenden Kaufpreis ab Verzugseintritt
Voraussetzungen
- Zahlungsverzug eingetreten
- Fälligkeitsmitteilung lag vor
- Zinssatz: 5% über Basiszins (privat) oder 9% (gewerblich)
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenSo arbeiten wir – schnell & strukturiert
Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage
Mahnung & Fristsetzung
- Zahlungserinnerung und Mahnung versenden
- Angemessene Nachfrist setzen (2 Wochen)
- Verzugsfolgen androhen
Die Fristsetzung ist Voraussetzung für weitere Schritte
Verhandlung
- Zahlungsbereitschaft des Käufers klären
- Ggf. Ratenzahlung oder Friststreckung verhandeln
- Sicherheiten einfordern
Manchmal lässt sich der Vertrag noch retten
Gerichtlich
- Kaufpreisklage oder Rücktrittserklärung
- Schadensersatzforderung beziffern
- Einstweilige Maßnahmen bei Vermögensgefährdung
Notarieller Vertrag ist starkes Beweismittel
Durchsetzung
- Zwangsvollstreckung aus Urteil
- Ggf. aus notarieller Urkunde
- Weiterverkauf an neuen Käufer
Konsequente Durchsetzung bis zur Zahlung
Das erhalten Sie von uns
Mahnung mit Fristsetzung
Rechtssichere Mahnung mit Verzugsfolgen
Schadensberechnung
Bezifferte Aufstellung aller Schadenspositionen
Durchsetzungsstrategie
Klageweg oder Vertragsauflösung – klarer Fahrplan
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Relevante Urteile zu Ihrem Thema
Häufig gestellte Fragen
Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?
Zunächst: Schriftliche Mahnung mit angemessener Nachfrist (2 Wochen). Wenn keine Zahlung erfolgt, können Sie zwischen Kaufpreisklage und Rücktritt vom Vertrag wählen. Beides hat Vor- und Nachteile, die von Ihrer Situation abhängen.
Kann ich Verzugszinsen verlangen?
Ja, ab Verzugseintritt können Sie Zinsen auf den ausstehenden Kaufpreis verlangen: 5% über dem Basiszinssatz bei Privatpersonen, 9% bei gewerblichen Käufern. Die Zinsen laufen bis zur vollständigen Zahlung.
Soll ich klagen oder zurücktreten?
Das hängt von der Situation ab: Kaufpreisklage, wenn der Käufer zahlungsfähig ist und Sie die Immobilie loswerden wollen. Rücktritt + Schadensersatz, wenn Sie die Immobilie behalten und an jemand anderen verkaufen können. Wir beraten Sie zur besten Strategie.
Welchen Schadensersatz kann ich fordern?
Preisdifferenz zum Weiterverkauf, Verzugszinsen, Maklerkosten für Neuvermarktung, laufende Kosten (Kredit, Versicherung, Grundsteuer), Anwaltskosten und weitere Aufwendungen, die durch die Nichtzahlung entstanden sind.
Kann ich direkt aus dem Notarvertrag vollstrecken?
Wenn der Notarvertrag eine Unterwerfungserklärung des Käufers unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthält, können Sie direkt vollstrecken – ohne vorher klagen zu müssen. Prüfen Sie dies im Kaufvertrag.
Was passiert mit der Vormerkung im Grundbuch?
Die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers bleibt bestehen, bis der Rücktritt wirksam erklärt und die Löschung bewilligt ist. Bei Rücktritt muss der Käufer die Löschung bewilligen – notfalls wird dies gerichtlich durchgesetzt.
Käufer zahlt nicht? Wir setzen Ihre Rechte durch!
Der Kaufvertrag ist bindend. Wir setzen die Zahlung durch oder wickeln den Vertrag rück ab – schnell, konsequent und mit klarem Fahrplan.