Ein notariell beurkundeter Immobilienkaufvertrag ist rechtlich bindend. Hält eine Partei ihre Pflichten nicht ein, drohen erhebliche Konsequenzen – von Verzugszinsen über Schadensersatz bis zur Zwangsvollstreckung.
Direkte Zwangsvollstreckung möglich
Die meisten Immobilienkaufverträge enthalten eine Vollstreckungsunterwerfung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Der Käufer erklärt sich bereit, die Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsurteil zu dulden. Das bedeutet:
- Der Notar stellt eine vollstreckbare Ausfertigung aus
- Der Verkäufer kann sofort Kontopfändung einleiten
- Keine langwierige Klage erforderlich
Weitere Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung
Neben der Zwangsvollstreckung stehen dem Verkäufer weitere Ansprüche zu:
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz ab Fälligkeit
- Schadensersatz: Maklerkosten, entgangene Miete, Finanzierungskosten
- Rücktritt: Nach Fristsetzung kann der Vertrag aufgelöst werden
Wichtig zu wissen
Bei einem Kaufpreis von 500.000 € betragen die Verzugszinsen ca. 3.500 € pro Monat. Handeln Sie daher schnell und dokumentieren Sie alle Fristen sorgfältig.
Fazit
Ein notarieller Kaufvertrag bietet dem Verkäufer starke Durchsetzungsinstrumente. Die Vollstreckungsunterwerfung ermöglicht schnelles Handeln ohne Klage. Wir prüfen Ihren Vertrag und zeigen Ihnen den effektivsten Weg zur Durchsetzung.