Käufer springt ab? Ihre Schadensersatzansprüche
Wenn der Käufer grundlos vom Immobilienkauf zurücktritt, bleiben Sie oft auf erheblichen Kosten sitzen. Wir helfen Ihnen, Schadensersatz durchzusetzen.
Schadensersatz bei Käufer-Absage: Ihre Rechte
Der Alptraum jedes Verkäufers: Der Kaufvertrag ist unterschrieben, Sie haben andere Interessenten abgesagt, möglicherweise schon eine neue Immobilie gekauft - und dann springt der Käufer ab. Die gute Nachricht: In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
Wichtig: Schnell handeln!
Voraussetzungen für Schadensersatz
Nicht jede Käufer-Absage führt zu Schadensersatzansprüchen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Wirksamer Kaufvertrag
Notariell beurkundeter oder zumindest bindender Vorvertrag
Kein berechtigter Rücktritt
Käufer hatte kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
Verschulden des Käufers
Grundlose Absage oder schuldhaftes Verhalten
Nachweisbare Schäden
Konkrete finanzielle Verluste durch die Absage
Typische Schadensposten
Folgende Schäden können Sie bei unberechtigter Käufer-Absage geltend machen:
Maklerkosten
Bereits gezahlte Maklerprovision kann oft geltend gemacht werden
Finanzierungskosten
Vorfälligkeitsentschädigung, Bereitstellungszinsen
Gutachterkosten
Wertgutachten, Energieausweis, Vermessungskosten
Opportunitätskosten
Entgangener Gewinn durch Ablehnung anderer Käufer
So gehen Sie vor
- 1
Beweise sichern
Sammeln Sie alle Unterlagen: Kaufvertrag, Schriftverkehr, Rechnungen, Belege
- 2
Schäden dokumentieren
Listen Sie alle entstandenen Kosten mit Nachweisen auf
- 3
Käufer in Verzug setzen
Setzen Sie eine letzte Frist zur Vertragserfüllung
- 4
Anwaltliche Hilfe
Lassen Sie Ihre Ansprüche professionell durchsetzen
Besondere Fallkonstellationen
Rücktritt vor Notartermin
Auch ohne notariellen Kaufvertrag können Schadensersatzansprüche bestehen, wenn bereits ein bindender Vorvertrag oder eine verbindliche Einigung vorlag. Entscheidend ist, ob der Käufer bereits rechtlich gebunden war.
Finanzierung platzt
Scheitert der Kauf an der Finanzierung, kommt es darauf an: Hat der Käufer fahrlässig seine Bonität falsch eingeschätzt oder die Finanzierungszusage nicht sorgfältig geprüft, haftet er für den entstehenden Schaden.
Käufer zahlt nicht
Verweigert der Käufer grundlos die Kaufpreiszahlung, können Sie nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Die Immobilie muss dann erneut vermarktet werden.
Schadensersatz berechnen
Lassen Sie uns Ihre Schadensersatzansprüche prüfen und beziffern.
Typische Schadenshöhe
Maklerkosten
3-7% des Kaufpreises
Finanzierungsschäden
1-3% der Darlehenssumme
Sonstige Kosten
2.000-10.000€
Häufige Fragen zu Schadensersatz bei Käufer-Absage
Wann habe ich Anspruch auf Schadensersatz bei Käufer-Absage?
Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein wirksamer Kaufvertrag bestand und der Käufer ohne berechtigten Grund vom Kauf zurücktritt. Der Käufer muss schuldhaft gehandelt haben, z.B. durch grundlose Verweigerung der Kaufpreiszahlung oder unberechtigten Rücktritt.
Welche Schäden kann ich geltend machen?
Erstattungsfähig sind alle kausal durch die Absage entstandenen Schäden: Maklerkosten, Finanzierungskosten, Gutachtergebühren, Notarkosten für den geplatzten Vertrag, entgangener Gewinn bei Ablehnung anderer Interessenten und Kosten für erneute Vermarktung.
Was ist mit der Maklerprovision?
Die bereits gezahlte Maklerprovision können Sie in der Regel als Schadensersatz geltend machen, wenn der Makler seinen Anspruch nicht zurücknimmt. Voraussetzung ist, dass die Provision aufgrund des (später geplatzten) Kaufvertrags fällig wurde.
Wie hoch ist der Schadensersatz normalerweise?
Die Höhe hängt von den konkreten Umständen ab. Typischerweise umfasst der Schadensersatz 5-10% des Kaufpreises (hauptsächlich Maklerkosten), kann aber bei zusätzlichen Schäden wie Finanzierungskosten oder entgangenem Gewinn auch höher liegen.
Muss ich die Immobilie wieder zum Verkauf anbieten?
Ja, Sie haben eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen die Immobilie zeitnah wieder vermarkten. Gelingt ein Verkauf zu gleichen oder besseren Konditionen, reduziert sich Ihr Schaden entsprechend.
Käufer abgesprungen? Wir helfen!
Lassen Sie sich nicht auf den Kosten sitzen. Je schneller Sie handeln, desto besser können wir Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.