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Käufer springt ab? Ihre Schadensersatzansprüche

Wenn der Käufer grundlos vom Immobilienkauf zurücktritt, bleiben Sie oft auf erheblichen Kosten sitzen. Wir helfen Ihnen, Schadensersatz durchzusetzen.

Erfahrung mit Schadensersatzfällen
Spezialisiert auf Immobilienrecht

Schadensersatz bei Käufer-Absage: Ihre Rechte

Der Alptraum jedes Verkäufers: Der Kaufvertrag ist unterschrieben, Sie haben andere Interessenten abgesagt, möglicherweise schon eine neue Immobilie gekauft - und dann springt der Käufer ab. Die gute Nachricht: In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.

Voraussetzungen für Schadensersatz

Nicht jede Käufer-Absage führt zu Schadensersatzansprüchen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Wirksamer Kaufvertrag

Notariell beurkundeter oder zumindest bindender Vorvertrag

Kein berechtigter Rücktritt

Käufer hatte kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht

Verschulden des Käufers

Grundlose Absage oder schuldhaftes Verhalten

Nachweisbare Schäden

Konkrete finanzielle Verluste durch die Absage

Typische Schadensposten

Folgende Schäden können Sie bei unberechtigter Käufer-Absage geltend machen:

Maklerkosten

Bereits gezahlte Maklerprovision kann oft geltend gemacht werden

3-7% des Kaufpreises

Finanzierungskosten

Vorfälligkeitsentschädigung, Bereitstellungszinsen

Je nach Darlehenshöhe

Gutachterkosten

Wertgutachten, Energieausweis, Vermessungskosten

500-3.000€

Opportunitätskosten

Entgangener Gewinn durch Ablehnung anderer Käufer

Einzelfallabhängig

So gehen Sie vor

  1. 1

    Beweise sichern

    Sammeln Sie alle Unterlagen: Kaufvertrag, Schriftverkehr, Rechnungen, Belege

  2. 2

    Schäden dokumentieren

    Listen Sie alle entstandenen Kosten mit Nachweisen auf

  3. 3

    Käufer in Verzug setzen

    Setzen Sie eine letzte Frist zur Vertragserfüllung

  4. 4

    Anwaltliche Hilfe

    Lassen Sie Ihre Ansprüche professionell durchsetzen

Besondere Fallkonstellationen

Rücktritt vor Notartermin

Auch ohne notariellen Kaufvertrag können Schadensersatzansprüche bestehen, wenn bereits ein bindender Vorvertrag oder eine verbindliche Einigung vorlag. Entscheidend ist, ob der Käufer bereits rechtlich gebunden war.

Finanzierung platzt

Scheitert der Kauf an der Finanzierung, kommt es darauf an: Hat der Käufer fahrlässig seine Bonität falsch eingeschätzt oder die Finanzierungszusage nicht sorgfältig geprüft, haftet er für den entstehenden Schaden.

Käufer zahlt nicht

Verweigert der Käufer grundlos die Kaufpreiszahlung, können Sie nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Die Immobilie muss dann erneut vermarktet werden.

Schadensersatz berechnen

Lassen Sie uns Ihre Schadensersatzansprüche prüfen und beziffern.

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Typische Schadenshöhe

Maklerkosten

3-7% des Kaufpreises

Finanzierungsschäden

1-3% der Darlehenssumme

Sonstige Kosten

2.000-10.000€

Häufige Fragen zu Schadensersatz bei Käufer-Absage

Wann habe ich Anspruch auf Schadensersatz bei Käufer-Absage?

Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein wirksamer Kaufvertrag bestand und der Käufer ohne berechtigten Grund vom Kauf zurücktritt. Der Käufer muss schuldhaft gehandelt haben, z.B. durch grundlose Verweigerung der Kaufpreiszahlung oder unberechtigten Rücktritt.

Welche Schäden kann ich geltend machen?

Erstattungsfähig sind alle kausal durch die Absage entstandenen Schäden: Maklerkosten, Finanzierungskosten, Gutachtergebühren, Notarkosten für den geplatzten Vertrag, entgangener Gewinn bei Ablehnung anderer Interessenten und Kosten für erneute Vermarktung.

Was ist mit der Maklerprovision?

Die bereits gezahlte Maklerprovision können Sie in der Regel als Schadensersatz geltend machen, wenn der Makler seinen Anspruch nicht zurücknimmt. Voraussetzung ist, dass die Provision aufgrund des (später geplatzten) Kaufvertrags fällig wurde.

Wie hoch ist der Schadensersatz normalerweise?

Die Höhe hängt von den konkreten Umständen ab. Typischerweise umfasst der Schadensersatz 5-10% des Kaufpreises (hauptsächlich Maklerkosten), kann aber bei zusätzlichen Schäden wie Finanzierungskosten oder entgangenem Gewinn auch höher liegen.

Muss ich die Immobilie wieder zum Verkauf anbieten?

Ja, Sie haben eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen die Immobilie zeitnah wieder vermarkten. Gelingt ein Verkauf zu gleichen oder besseren Konditionen, reduziert sich Ihr Schaden entsprechend.

Käufer abgesprungen? Wir helfen!

Lassen Sie sich nicht auf den Kosten sitzen. Je schneller Sie handeln, desto besser können wir Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.