Als Verkäufer müssen Sie Schimmelbefall immer angeben. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen bis zur Rückabwicklung.
Was tun, wenn nach dem Einzug Schimmel sichtbar wird? Rechtliche Schritte und mögliche Forderungen gegen den Verkäufer.
Erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung zu "Schimmel nach Hauskauf"
Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse dient nur zur ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihres individuellen Falls konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
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