Als Verkäufer müssen Sie bekannte Wasserschäden vor Kaufvertragsabschluss angeben. Erfahren Sie mehr über <a href="/immobilienrecht/verkaeufer/versteckte-maengel-nach-hauskauf-entdeckt" class="text-primary hover:underline">versteckte Mängel</a> oder <a href="/immobilienrecht/verkaeufer/arglistige-taeuschung" class="text-primary hover:underline">arglistige Täuschung</a>.