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Fristen & Termine

Verjährung bei arglistiger Täuschung

Bei arglistiger Täuschung gelten deutlich längere Verjährungsfristen als bei normalen Mängeln. Hier erfahren Sie alles über die 30-Jahres-Regel und andere wichtige Fristen.

Die wichtigste Frist

Schadensersatzansprüche bei arglistiger Täuschung verjähren erst nach 30 Jahren! Das ist ein enormer Vorteil gegenüber der normalen 5-Jahres-Gewährleistungsfrist.

Alle Verjährungsfristen im Überblick

Bei arglistiger Täuschung gibt es verschiedene Ansprüche mit unterschiedlichen Verjährungsfristen. Hier die wichtigsten auf einen Blick:

AnspruchFristFristbeginn
Schadensersatz (§ 823, § 826 BGB)
30 Jahre
Ab Entstehung des Anspruchs (Kaufvertrag)
Anfechtung (§ 124 BGB)
1 Jahr
Ab Kenntnis der Täuschung
Gewährleistung (regulär)
5 Jahre
Ab Übergabe
Strafverfolgung (Betrug)
5-10 Jahre
Ab Tatbegehung

Die 30-Jahre-Regelung bei Schadensersatz

Der wichtigste Vorteil bei arglistiger Täuschung: Ihre Schadensersatzansprüche verjähren nicht nach 5 Jahren wie normale Gewährleistungsansprüche, sondern erst nach 30 Jahren.

Warum 30 Jahre?

Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung basieren auf § 823 BGB (unerlaubte Handlung) und § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung). Für diese deliktischen Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungshöchstfrist von 30 Jahren nach § 199 Abs. 3 BGB.

30
Jahre maximale Verjährung

Ab Vertragsschluss

3
Jahre ab Kenntnis

Regelmäßige Verjährung

Die 1-Jahres-Frist für die Anfechtung

Anders als bei Schadensersatz gilt für die Anfechtung des Kaufvertrags nach § 124 BGB eine kurze Frist: Sie haben nur 1 Jahr ab Kenntnis der Täuschung, um den Vertrag anzufechten.

Was bedeutet das praktisch?

  • Die Frist beginnt erst, wenn Sie von der Täuschung erfahren
  • Innerhalb des Jahres müssen Sie die Anfechtungserklärung abgeben
  • Schadensersatz können Sie trotzdem noch 30 Jahre lang fordern

Wie kann die Verjährung gehemmt werden?

Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen "angehalten" werden. Die gehemmte Zeit wird nicht auf die Frist angerechnet.

Verhandlungen mit dem Verkäufer

Solange Sie mit dem Verkäufer über die Ansprüche verhandeln, ist die Verjährung gehemmt (§ 203 BGB). Dokumentieren Sie alle Verhandlungen schriftlich!

Mahnbescheid oder Klage

Die Zustellung eines Mahnbescheids oder die Erhebung einer Klage hemmt die Verjährung (§ 204 BGB). Dies ist oft der sicherste Weg, wenn die Frist droht abzulaufen.

Beweissicherungsverfahren

Ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren zur Sicherung von Beweisen hemmt ebenfalls die Verjährung. Sinnvoll, wenn Sie zunächst den Mangel gerichtsfest dokumentieren wollen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann verjährt arglistige Täuschung?

Bei arglistiger Täuschung gelten unterschiedliche Fristen je nach Anspruch: Schadensersatzansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Die Anfechtung des Kaufvertrags muss binnen 1 Jahr nach Kenntnis der Täuschung erklärt werden. Strafrechtlich verjährt Betrug nach 5-10 Jahren.

Wann beginnt die 30-jährige Verjährungsfrist zu laufen?

Die 30-jährige Verjährungsfrist für Schadensersatz beginnt mit der Entstehung des Anspruchs - also in der Regel mit dem Abschluss des Kaufvertrags. Sie beginnt nicht erst mit der Entdeckung der Täuschung.

Was passiert, wenn ich die 1-Jahres-Frist für die Anfechtung versäume?

Wenn die Anfechtungsfrist verstrichen ist, können Sie den Kaufvertrag nicht mehr anfechten und rückabwickeln. Allerdings bleiben Ihre Schadensersatzansprüche bestehen - diese verjähren erst nach 30 Jahren.

Gilt die normale 5-Jahres-Frist bei Arglist nicht?

Die 5-jährige Gewährleistungsfrist gilt nur bei "normalen" Mängeln ohne Arglist. Bei arglistiger Täuschung greift stattdessen die 30-jährige Verjährungsfrist für Schadensersatz.

Kann die Verjährung gehemmt oder unterbrochen werden?

Ja, die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt werden: Verhandlungen mit dem Verkäufer, Mahnbescheid, Klageerhebung oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Die gehemmte Zeit wird nicht auf die Frist angerechnet.

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