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Rechtliche Konsequenzen

Arglistige Täuschung: Welche Strafe droht?

Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf hat schwerwiegende Folgen: Von Schadensersatz über Vertragsrückabwicklung bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Hier erfahren Sie alles über die möglichen Strafen und Ihre Rechte als Käufer.

Aktuell 2025
8 Min. Lesezeit
Mit Praxisbeispielen

Zivilrechtliche Folgen der arglistigen Täuschung

Die zivilrechtlichen Konsequenzen sind für die meisten Käufer der wichtigste Aspekt. Bei arglistiger Täuschung nach § 123 BGB stehen Ihnen als Käufer weitreichende Rechte zu, die über die normale Gewährleistung hinausgehen.

Anfechtung des Kaufvertrags

Sie können den gesamten Kaufvertrag anfechten und rückgängig machen. Die Immobilie geht zurück an den Verkäufer, Sie erhalten Ihren Kaufpreis zurück. Dies ist oft die schärfste zivilrechtliche Waffe bei arglistiger Täuschung.

Schadensersatz

Unabhängig von der Anfechtung können Sie Schadensersatz verlangen. Ersatzfähig sind:

  • Sanierungskosten für den verschwiegenen Mangel
  • Gutachterkosten
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Wertminderung der Immobilie
  • Nutzungsausfall (z.B. Mietkosten für Ersatzwohnung)

Kaufpreisminderung

Alternativ zur Rückabwicklung können Sie am Vertrag festhalten und eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Minderung orientiert sich am Wertunterschied zwischen der mangelfreien und der mangelhaften Immobilie.

Strafrechtliche Konsequenzen: Betrug nach § 263 StGB

Arglistige Täuschung kann auch strafrechtlich als Betrug verfolgt werden. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer durch die Täuschung einen Vermögensvorteil auf Kosten des Käufers erlangt hat.

Strafrahmen bei Betrug

Einfacher Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB)

Bis zu 5 Jahre

Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Schwerer Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB)

6 Monate - 10 Jahre

Bei gewerbsmäßigem Handeln oder großem Schaden

Zusätzlich drohen: Eintrag ins Führungszeugnis, Berufsverbot für Makler, zivilrechtliche Verurteilung.

Wann liegt strafrechtlicher Betrug vor?

Für eine Verurteilung wegen Betrugs müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Täuschung: Der Verkäufer hat falsche Tatsachen behauptet oder wahre Tatsachen verschwiegen.
  2. Irrtum: Der Käufer wurde dadurch in die Irre geführt.
  3. Vermögensverfügung: Der Käufer hat aufgrund des Irrtums gezahlt (den Kaufpreis).
  4. Vermögensschaden: Dem Käufer ist ein Schaden entstanden (überhöhter Preis, Sanierungskosten).

Übersicht: Alle Strafen und Konsequenzen

BereichKonsequenzBeschreibungSchwere
Zivilrechtlich
VertragsanfechtungKäufer kann den Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln
Hoch
Zivilrechtlich
SchadensersatzErsatz aller Schäden inkl. Gutachterkosten, Anwaltskosten, Wertminderung
Hoch
Zivilrechtlich
KaufpreisminderungAnspruch auf Reduzierung des Kaufpreises entsprechend der Mängel
Mittel
Strafrechtlich
Betrug (§ 263 StGB)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre
Sehr hoch
Strafrechtlich
Schwerer BetrugFreiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre bei gewerbsmäßigem Handeln
Sehr hoch

Beispiele aus der Rechtsprechung

Diese Fälle zeigen, welche Konsequenzen Gerichte bei arglistiger Täuschung verhängt haben:

Verschweigen von Wasserschaden

OLG München

Verkäufer verschwieg bekannten Wasserschaden im Keller. Das Gericht ordnete die vollständige Rückabwicklung an.

Ergebnis: Rückabwicklung + 45.000 € Schadensersatz

Falschangaben zur Wohnfläche

BGH

Wohnfläche wurde um 20% zu groß angegeben. Käufer erhielt entsprechende Kaufpreisminderung.

Ergebnis: Kaufpreisminderung um 15%

Verschwiegener Schimmelbefall

LG Bremen

Verkäufer hatte Schimmel übermalt und verschwiegen. Vollständiger Kostenersatz für Sanierung.

Ergebnis: Schadensersatz: 28.000 € Sanierungskosten

Gewerbsmäßiger Immobilienbetrug

LG Hamburg

Wiederholte arglistige Täuschung bei mehreren Immobilienverkäufen. Strafrechtliche Verurteilung.

Ergebnis: 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung

Weitere Urteile zur arglistigen Täuschung ansehen

Verjährungsfristen bei arglistiger Täuschung

Ein wichtiger Vorteil bei arglistiger Täuschung: Die Verjährungsfristen sind deutlich länger als bei normalen Gewährleistungsansprüchen.

30 Jahre

Schadensersatz

Für Schadensersatzansprüche bei arglistiger Täuschung gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren.

1 Jahr

Anfechtung

Die Anfechtungsfrist beginnt ab Kenntnis der Täuschung und beträgt ein Jahr.

5-10 Jahre

Strafverfolgung

Einfacher Betrug verjährt nach 5 Jahren, schwerer Betrug nach 10 Jahren.

Ausführlicher Artikel zur Verjährung bei arglistiger Täuschung

Beweisführung: So sichern Sie Ihre Ansprüche

Der Nachweis arglistiger Täuschung ist anspruchsvoll. Sie müssen nicht nur den Mangel beweisen, sondern auch, dass der Verkäufer davon wusste und ihn absichtlich verschwieg.

Diese Beweise helfen:

  • Sachverständigengutachten: Belegt den Mangel und kann oft auch zeigen, dass er länger bestand
  • Reparaturrechnungen des Verkäufers: Zeigen, dass er den Mangel kannte
  • E-Mails und Nachrichten: Schriftliche Kommunikation kann Wissen belegen
  • Zeugenaussagen: Nachbarn, Handwerker oder frühere Mieter
  • Fotos der Übermalung: Zeigen Vertuschungsversuche
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Strafe droht bei arglistiger Täuschung beim Hauskauf?

Bei arglistiger Täuschung drohen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Zivilrechtlich kann der Käufer Schadensersatz, Kaufpreisminderung oder die vollständige Rückabwicklung verlangen. Strafrechtlich kann arglistige Täuschung als Betrug (§ 263 StGB) verfolgt werden und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Ist arglistige Täuschung eine Straftat?

Ja, arglistige Täuschung kann strafrechtlich als Betrug (§ 263 StGB) verfolgt werden, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind: Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, bei schwerem Betrug bis zu 10 Jahren.

Wann verjährt arglistige Täuschung?

Die Verjährung bei arglistiger Täuschung ist deutlich länger als bei normalen Gewährleistungsansprüchen. Zivilrechtlich gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für Schadensersatzansprüche. Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr ab Kenntnis der Täuschung. Strafrechtlich verjährt einfacher Betrug nach 5 Jahren, schwerer Betrug nach 10 Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen Arglist und Betrug?

Arglist (§ 123 BGB) ist ein zivilrechtlicher Begriff, der das bewusste Verschweigen oder falsche Darstellen von Tatsachen beschreibt und zur Vertragsanfechtung berechtigt. Betrug (§ 263 StGB) ist ein Straftatbestand, der zusätzlich einen Vermögensschaden und Bereicherungsabsicht voraussetzt. Arglist kann, muss aber nicht gleichzeitig Betrug sein.

Kann ich als Käufer Strafanzeige erstatten?

Ja, Sie können bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Das Strafverfahren läuft unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen. Eine Verurteilung im Strafverfahren kann Ihre Position im Zivilprozess stärken, ist aber keine Voraussetzung für Schadensersatz.

Welche Beweise brauche ich für arglistige Täuschung?

Sie müssen nachweisen: 1) Den Mangel selbst (z.B. durch Gutachten), 2) dass der Verkäufer den Mangel kannte oder kennen musste, 3) dass er ihn absichtlich verschwieg. Hilfreich sind: Fotos, Gutachten, E-Mails, Zeugenaussagen, frühere Reparaturrechnungen des Verkäufers.

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