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Welche Mängel müssen beim Hausverkauf angegeben werden?
Ein Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, über alle ihm bekannten, wesentlichen Mängel aufzuklären, die für die Kaufentscheidung des Interessenten von Bedeutung sind. Erfahren Sie, welche Mängel offenbarungspflichtig sind und wie Sie sich rechtlich absichern.
Kurz zusammengefasst
Offenbarungspflichtig sind alle wesentlichen Mängel, die ein Laie bei einer Besichtigung nicht sofort erkennen kann. Werden solche Mängel bewusst verschwiegen, liegt eine arglistige Täuschung vor, die selbst einen vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss unwirksam macht.
Was sind offenbarungspflichtige Mängel?
Als Verkäufer einer Immobilie haben Sie eine gesetzliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer. Diese umfasst alle wesentlichen Mängel, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind und die ein Laie bei einer normalen Besichtigung nicht erkennen kann. Man spricht hier von "offenbarungspflichtigen Mängeln".
Die Offenbarungspflicht gilt nicht nur für aktuelle Mängel, sondern auch für zurückliegende Schäden, die zwar saniert wurden, aber dennoch Auswirkungen auf die Immobilie haben können.
Typische offenbarungspflichtige Mängel
Feuchter Keller
Feuchtigkeit im Keller, die bei einer normalen Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennbar ist, muss dem Kaufinteressenten mitgeteilt werden.
Hausschwamm
Der echte Hausschwamm ist ein gefährlicher Holzschädling, dessen Befall unbedingt offengelegt werden muss, da er die Bausubstanz massiv gefährdet.
Asbesthaltige Baustoffe
Asbest in Dachplatten, Fassadenverkleidungen oder Bodenbelägen stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und ist offenbarungspflichtig.
Fehlende Baugenehmigungen
Anbauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen ohne entsprechende Genehmigung müssen dem Käufer mitgeteilt werden.
Massiver Schädlingsbefall
Ein erheblicher Befall mit Holzwürmern, Hausbockkäfern oder anderen Schädlingen muss offengelegt werden.
Früherer Wohnungsbrand
Ein zurückliegender Brand, auch wenn er saniert wurde, kann die Bausubstanz nachhaltig geschädigt haben und muss erwähnt werden.
Sanierter Wasserschaden
Auch wenn ein Wasserschaden behoben wurde, kann es Folgeschäden wie Schimmel oder Feuchtigkeit geben, die offengelegt werden müssen.
So dokumentieren Sie Mängel richtig
Um sich rechtlich abzusichern, sollten Sie alle bekannten Mängel schriftlich festhalten. Die beste Vorgehensweise:
- 1Detaillierte Auflistung im Kaufvertrag:
Lassen Sie alle bekannten Mängel vom Notar in den Kaufvertrag aufnehmen.
- 2Separates Übergabeprotokoll:
Erstellen Sie ein ausführliches Protokoll mit allen Mängeln und lassen Sie es vom Käufer unterschreiben.
- 3Fotodokumentation:
Dokumentieren Sie sichtbare Mängel mit Fotos und fügen Sie diese dem Protokoll bei.
Vorsicht: Arglistige Täuschung
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich als Verkäufer Mängel verschweige?
Das bewusste Verschweigen bekannter Mängel stellt eine arglistige Täuschung dar. Die Folge: Der vertraglich vereinbarte Haftungsausschluss wird unwirksam, und der Käufer kann Schadensersatz, Kaufpreisminderung oder sogar die Rückabwicklung des Kaufs verlangen.
Muss ich auch Mängel angeben, die ich nur vermute?
Grundsätzlich müssen Sie nur Mängel offenlegen, die Ihnen bekannt sind. Bei begründeten Verdachtsmomenten (z.B. wiederkehrende Feuchtigkeit) sollten Sie jedoch zumindest auf diese Umstände hinweisen, um sich vor späteren Vorwürfen zu schützen.
Wie dokumentiere ich die Offenlegung von Mängeln richtig?
Am sichersten ist die schriftliche Aufnahme aller bekannten Mängel im notariellen Kaufvertrag oder in einem separaten Übergabeprotokoll, das vom Käufer unterschrieben wird. So haben Sie einen eindeutigen Nachweis der Offenlegung.
Schützt mich ein Gewährleistungsausschluss vor Haftung?
Ein Gewährleistungsausschluss schützt Sie nur bei Mängeln, die Sie nicht kannten. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, ist der Ausschluss unwirksam und Sie haften trotzdem.
Welche Mängel muss ich bei einem Altbau angeben?
Bei Altbauten gelten die gleichen Offenbarungspflichten. Allerdings muss ein Käufer bei einem Altbau mit altersbedingtem Verschleiß rechnen. Verdeckte Mängel wie Schadstoffe, versteckte Feuchtigkeit oder nicht genehmigte Umbauten müssen jedoch offengelegt werden.
Rechtliche Beratung
Unsicher, welche Mängel Sie offenlegen müssen?
- Prüfung Ihrer Offenbarungspflichten
- Sichere Vertragsgestaltung
- Schutz vor Haftungsrisiken
Checkliste Verkäufer
- Alle bekannten Mängel auflisten
- Frühere Schäden dokumentieren
- Baugenehmigungen prüfen
- Schriftlich im Vertrag festhalten
- Käufer unterschreiben lassen
Fragen zur Offenbarungspflicht?
Ob als Verkäufer oder Käufer - wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten beim Immobilienverkauf und helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu vermeiden.