Ihr Hauskäufer überweist den Kaufpreis nicht? Wir zeigen Ihnen Ihre Optionen: Kaufpreis durchsetzen, Verzugszinsen fordern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Der Kaufpreis wird nicht sofort nach dem Notartermin fällig. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung.
Die Vormerkung muss im Grundbuch zu Gunsten des Käufers eingetragen sein.
Bestehende Grundschulden des Verkäufers müssen zur Löschung gebracht werden können.
Die Kommune muss bestätigen, dass sie kein Vorkaufsrecht ausübt.
Der Notar bestätigt schriftlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Anzeichen deuten darauf hin, dass Ihr Käufer Zahlungsprobleme hat
Der Käufer kann keine Bankbestätigung vorlegen oder die Finanzierung "klärt sich noch".
Käufer ist nicht mehr erreichbar, reagiert nicht auf Anrufe, E-Mails oder Anwaltsschreiben.
Käufer überweist nur einen Teil oder bittet um Ratenzahlung ohne vertragliche Grundlage.
Plötzlich werden Mängel behauptet oder Nachverhandlungen gefordert, um Zeit zu gewinnen.
Je nach Situation und Ihren Zielen wählen wir gemeinsam die beste Strategie
Strategie
Mahnung, Fristsetzung und gerichtliche Durchsetzung des vollen Kaufpreises gegen den säumigen Käufer.
Voraussetzungen
Kaufpreisfälligkeit, Zahlungsverzug
Beweise & Nachweise
Kaufvertrag, Fälligkeitsmitteilung
Typische Fehler
Immobilie vor Zahlung übergeben
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenStrategie
Bei Zahlungsverzug stehen Ihnen gesetzliche Verzugszinsen zu – 5 % über Basiszinssatz.
Voraussetzungen
Verzugseintritt dokumentiert
Beweise & Nachweise
Fristablauf, Basiszinssatz
Typische Fehler
Zinsen nicht ab Verzugsbeginn berechnen
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenStrategie
Nach erfolgloser Fristsetzung können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und die Immobilie behalten.
Voraussetzungen
Nachfrist gesetzt, erfolglos verstrichen
Beweise & Nachweise
Fristschreiben, Nachweis Zugang
Typische Fehler
Keine angemessene Frist (mind. 14 Tage)
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenStrategie
Ersatz für entgangenen Gewinn, Maklerkosten, Finanzierungskosten und weitere Schäden.
Voraussetzungen
Verschulden, kausaler Schaden
Beweise & Nachweise
Kostenbelege, Vertragsstrafe
Typische Fehler
Schäden nicht dokumentiert
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenDie meisten Immobilienkaufverträge enthalten eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Damit kann der Notar Ihnen eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen – Sie können direkt vollstrecken, ohne zu klagen.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie sofort nach Zahlungsverzug, ob Ihr Kaufvertrag diese Klausel enthält. Falls ja, können Sie beim Notar die vollstreckbare Ausfertigung anfordern.
3.487,5 €
pro Monat Verzug
41.850 €
pro Jahr Verzug
Typischer Ablauf bei Zahlungsverzug des Käufers
Abhängig von Vollständigkeit der Unterlagen
Abhängig von Reaktion des Käufers
Abhängig von Gerichtsauslastung
Abhängig von Vermögen des Käufers
Verlangen Sie Einkommensnachweise, Vermögensübersicht und SCHUFA-Auskunft vom Käufer.
Eine verbindliche Finanzierungszusage der Bank (nicht nur Finanzierungsanfrage) gibt Sicherheit.
Bestehen Sie auf der Klausel, dass sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
Übergeben Sie die Immobilie niemals vor vollständigem Zahlungseingang – Sie verlieren Ihr Druckmittel.
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir analysieren Ihre Optionen und empfehlen das beste Vorgehen.
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Nein, eine Mahnung ist bei Immobilienkäufen nicht erforderlich. Der Zahlungsverzug tritt automatisch ein, sobald die im Kaufvertrag genannte Zahlungsfrist (meist 14 Tage nach Fälligkeitsmitteilung) abgelaufen ist. Dies ergibt sich aus § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, da der Zahlungstermin "kalendermäßig bestimmt" ist.
Die Vollstreckungsunterwerfung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) ist eine Klausel im Kaufvertrag, durch die sich der Käufer verpflichtet, die Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsurteil zu dulden. Der Notar kann Ihnen eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen, mit der Sie direkt die Zwangsvollstreckung einleiten können – das spart Zeit und Kosten.
Bei Verbrauchergeschäften betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei einem Kaufpreis von 500.000 € und einem Basiszinssatz von 3,37 % ergibt das ca. 3.500 € pro Monat. Zusätzlich können Sie nach § 288 Abs. 4 BGB weitere Schäden geltend machen.
Der Kaufpreisanspruch verjährt grundsätzlich nach 10 Jahren (§ 196 BGB). Enthält der Kaufvertrag jedoch eine Vollstreckungsunterwerfung, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre ab Ausstellung des Vollstreckungstitels (§ 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
Nicht ohne Weiteres. Erst nach wirksamer Rücktrittserklärung und Löschung der Auflassungsvormerkung können Sie neu verkaufen. Die Vormerkung sichert den Käufer und muss entweder mit seiner Zustimmung oder per Grundbuchberichtigungsklage gelöscht werden.
Nach § 323 BGB können Sie zurücktreten, wenn Sie dem Käufer eine angemessene Nachfrist (14-21 Tage) zur Zahlung gesetzt haben und diese erfolglos verstrichen ist. Bei eindeutiger Zahlungsverweigerung kann die Fristsetzung entbehrlich sein (§ 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Für Käufer: Informationen zur Rückabwicklung aus Käufersicht und zum Rücktritt vom Kaufvertrag finden Sie in unserem Immobilienrecht-Ratgeber.
Ob Kaufpreisklage, Rücktritt oder Schadensersatz – wir finden die beste Lösung für Ihre Situation.