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Zahlungsausfall

Käufer zahlt nicht?
So setzen Sie Ihre Rechte durch

Ihr Hauskäufer überweist den Kaufpreis nicht? Wir zeigen Ihnen Ihre Optionen: Kaufpreis durchsetzen, Verzugszinsen fordern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Über 500 geprüfte Fälle
Erste Rückmeldung binnen 24 h
Wann wird der Kaufpreis fällig?

Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit

Der Kaufpreis wird nicht sofort nach dem Notartermin fällig. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung.

Auflassungsvormerkung eingetragen

Die Vormerkung muss im Grundbuch zu Gunsten des Käufers eingetragen sein.

Lastenfreistellung gesichert

Bestehende Grundschulden des Verkäufers müssen zur Löschung gebracht werden können.

Gemeinde verzichtet auf Vorkaufsrecht

Die Kommune muss bestätigen, dass sie kein Vorkaufsrecht ausübt.

Fälligkeitsmitteilung durch Notar

Der Notar bestätigt schriftlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Warnsignale erkennen

Wann Sie handeln sollten

Diese Anzeichen deuten darauf hin, dass Ihr Käufer Zahlungsprobleme hat

Finanzierungszusage verzögert sich

Der Käufer kann keine Bankbestätigung vorlegen oder die Finanzierung "klärt sich noch".

Kommunikation bricht ab

Käufer ist nicht mehr erreichbar, reagiert nicht auf Anrufe, E-Mails oder Anwaltsschreiben.

Teilzahlung statt Vollzahlung

Käufer überweist nur einen Teil oder bittet um Ratenzahlung ohne vertragliche Grundlage.

Neue Einwände nach Beurkundung

Plötzlich werden Mängel behauptet oder Nachverhandlungen gefordert, um Zeit zu gewinnen.

Ihre 4 Handlungsoptionen

So können Sie reagieren

Je nach Situation und Ihren Zielen wählen wir gemeinsam die beste Strategie

Strategie

Kaufpreis durchsetzen

Mahnung, Fristsetzung und gerichtliche Durchsetzung des vollen Kaufpreises gegen den säumigen Käufer.

Voraussetzungen

Kaufpreisfälligkeit, Zahlungsverzug

Beweise & Nachweise

Kaufvertrag, Fälligkeitsmitteilung

Typische Fehler

Immobilie vor Zahlung übergeben

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen

Strategie

Verzugszinsen fordern

Bei Zahlungsverzug stehen Ihnen gesetzliche Verzugszinsen zu – 5 % über Basiszinssatz.

Voraussetzungen

Verzugseintritt dokumentiert

Beweise & Nachweise

Fristablauf, Basiszinssatz

Typische Fehler

Zinsen nicht ab Verzugsbeginn berechnen

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen

Strategie

Rücktritt vom Vertrag

Nach erfolgloser Fristsetzung können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und die Immobilie behalten.

Voraussetzungen

Nachfrist gesetzt, erfolglos verstrichen

Beweise & Nachweise

Fristschreiben, Nachweis Zugang

Typische Fehler

Keine angemessene Frist (mind. 14 Tage)

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen

Strategie

Schadensersatz verlangen

Ersatz für entgangenen Gewinn, Maklerkosten, Finanzierungskosten und weitere Schäden.

Voraussetzungen

Verschulden, kausaler Schaden

Beweise & Nachweise

Kostenbelege, Vertragsstrafe

Typische Fehler

Schäden nicht dokumentiert

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

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Ihr stärkstes Mittel

Vollstreckungsunterwerfung

Die meisten Immobilienkaufverträge enthalten eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Damit kann der Notar Ihnen eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen – Sie können direkt vollstrecken, ohne zu klagen.

  • Keine Klage erforderlich – direkte Vollstreckung möglich
  • Vollstreckungstitel vom Notar (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO)
  • Verjährung verlängert sich auf 30 Jahre
  • Zugriff auf gesamtes Vermögen des Käufers
  • Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner

Praxis-Tipp: Prüfen Sie sofort nach Zahlungsverzug, ob Ihr Kaufvertrag diese Klausel enthält. Falls ja, können Sie beim Notar die vollstreckbare Ausfertigung anfordern.

Beispielrechnung

Verzugszinsen bei 500.000 €

Kaufpreis500.000
Basiszinssatz (aktuell)3.37 %
+ Verzugszuschlag (§ 288 BGB)5 %
= Gesamtzinssatz8.37 %

3.487,5

pro Monat Verzug

41.850

pro Jahr Verzug

Ablauf

So arbeiten wir – schnell & strukturiert

Typischer Ablauf bei Zahlungsverzug des Käufers

1

Fallcheck

  • Kaufvertrag prüfen
  • Fälligkeit feststellen
  • Vollstreckungsklausel prüfen

Abhängig von Vollständigkeit der Unterlagen

2

Außergerichtlich

  • Mahnung versenden
  • Nachfrist setzen
  • Letzte Frist mit Androhung

Abhängig von Reaktion des Käufers

3

Gerichtlich

  • Mahnbescheid
  • Klage einreichen
  • Vollstreckung einleiten

Abhängig von Gerichtsauslastung

4

Durchsetzung

  • Pfändung
  • Zwangsversteigerung
  • Schadensersatz

Abhängig von Vermögen des Käufers

Für künftige Verkäufe

So schützen Sie sich vor Zahlungsausfall

Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss

Verlangen Sie Einkommensnachweise, Vermögensübersicht und SCHUFA-Auskunft vom Käufer.

Finanzierungsbestätigung der Bank

Eine verbindliche Finanzierungszusage der Bank (nicht nur Finanzierungsanfrage) gibt Sicherheit.

Vollstreckungsunterwerfung im Vertrag

Bestehen Sie auf der Klausel, dass sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.

Schlüsselübergabe erst nach Zahlung

Übergeben Sie die Immobilie niemals vor vollständigem Zahlungseingang – Sie verlieren Ihr Druckmittel.

Unterlagen für die Beratung

  • Notarieller Kaufvertrag (alle Seiten)
  • Fälligkeitsmitteilung des Notars
  • Bisherige Korrespondenz mit dem Käufer
  • Bankbestätigung oder Finanzierungszusage (falls vorhanden)
  • Mahnungen und Fristsetzungen (falls bereits erfolgt)
  • Nachweis Ihrer Schäden (Kreditverträge, Maklernachweise etc.)

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Häufige Fragen bei Zahlungsausfall

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Weitere FAQ: Käufer zahlt nicht

Wann tritt Zahlungsverzug ein – brauche ich eine Mahnung?

Nein, eine Mahnung ist bei Immobilienkäufen nicht erforderlich. Der Zahlungsverzug tritt automatisch ein, sobald die im Kaufvertrag genannte Zahlungsfrist (meist 14 Tage nach Fälligkeitsmitteilung) abgelaufen ist. Dies ergibt sich aus § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, da der Zahlungstermin "kalendermäßig bestimmt" ist.

Was ist eine Vollstreckungsunterwerfung und warum ist sie wichtig?

Die Vollstreckungsunterwerfung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) ist eine Klausel im Kaufvertrag, durch die sich der Käufer verpflichtet, die Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsurteil zu dulden. Der Notar kann Ihnen eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen, mit der Sie direkt die Zwangsvollstreckung einleiten können – das spart Zeit und Kosten.

Wie hoch sind die Verzugszinsen bei Zahlungsverzug?

Bei Verbrauchergeschäften betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei einem Kaufpreis von 500.000 € und einem Basiszinssatz von 3,37 % ergibt das ca. 3.500 € pro Monat. Zusätzlich können Sie nach § 288 Abs. 4 BGB weitere Schäden geltend machen.

Wie lange kann ich den Kaufpreis einfordern (Verjährung)?

Der Kaufpreisanspruch verjährt grundsätzlich nach 10 Jahren (§ 196 BGB). Enthält der Kaufvertrag jedoch eine Vollstreckungsunterwerfung, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre ab Ausstellung des Vollstreckungstitels (§ 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB).

Kann ich die Immobilie einfach anderweitig verkaufen?

Nicht ohne Weiteres. Erst nach wirksamer Rücktrittserklärung und Löschung der Auflassungsvormerkung können Sie neu verkaufen. Die Vormerkung sichert den Käufer und muss entweder mit seiner Zustimmung oder per Grundbuchberichtigungsklage gelöscht werden.

Wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Nach § 323 BGB können Sie zurücktreten, wenn Sie dem Käufer eine angemessene Nachfrist (14-21 Tage) zur Zahlung gesetzt haben und diese erfolglos verstrichen ist. Bei eindeutiger Zahlungsverweigerung kann die Fristsetzung entbehrlich sein (§ 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Weiterführende Informationen

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Für Käufer: Informationen zur Rückabwicklung aus Käufersicht und zum Rücktritt vom Kaufvertrag finden Sie in unserem Immobilienrecht-Ratgeber.

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