Sie haben verkauft und bereuen es? Oder der Käufer macht Probleme? Erfahren Sie, wann ein Rücktritt möglich ist – und welche Risiken drohen.
Ein notarieller Kaufvertrag ist bindend. Anders als beim Widerruf von Online-Käufen gibt es beim Immobilienverkauf kein generelles Rücktrittsrecht.
✓ Rücktritt möglich bei:
✗ Kein Rücktritt möglich bei:
In diesen Fällen haben Sie als Verkäufer ein Rücktrittsrecht vom Immobilienkaufvertrag.
Der Käufer zahlt trotz Fälligkeit und Nachfrist den Kaufpreis nicht.
Der Käufer bekommt keinen Kredit und kann den Kaufpreis nicht aufbringen.
Der Käufer hat Sie über wesentliche Umstände getäuscht (z.B. Bonität verschleiert).
Im Kaufvertrag wurde ein Rücktrittsrecht für bestimmte Fälle vereinbart.
Viele Verkäufer glauben, sie könnten aus diesen Gründen zurücktreten – das ist falsch!
Ein höherer Preis von einem anderen Interessenten ist kein Rücktrittsgrund.
Einfaches Bereuen oder Meinungsänderung berechtigt nicht zum Rücktritt.
Persönliche Gründe oder Antipathie sind keine rechtlichen Rücktrittsgründe.
Meinungsverschiedenheiten über Details berechtigen nicht zum Rücktritt.
Treten Sie ohne Rechtsgrund zurück, drohen erhebliche Konsequenzen
Bei unberechtigtem Rücktritt schulden Sie dem Käufer sämtliche Kosten: Makler, Notar, Finanzierung, entgangener Gewinn.
Oft 30.000 – 100.000+ €
Viele Kaufverträge enthalten Vertragsstrafen bei Nichterfüllung – oft 10 % des Kaufpreises.
z.B. 50.000 € bei 500.000 € Kaufpreis
Der Käufer kann auf Erfüllung (Eigentumsübertragung) klagen und Sie zur Übereignung zwingen.
Dauer: 1-3 Jahre
Die eingetragene Vormerkung blockiert die Immobilie – Sie können nicht anderweitig verkaufen.
Löschung nur mit Zustimmung oder Gerichtsurteil
Oft gibt es klügere Lösungen als ein riskanter Rücktritt
Einvernehmliche Vertragsaufhebung mit dem Käufer – oft die schnellste und günstigste Lösung.
Vorteile:
Nachteile:
Preisnachlass anbieten, damit der Käufer freiwillig vom Vertrag Abstand nimmt.
Vorteile:
Nachteile:
Kaufpreis einklagen und auf Vertragserfüllung bestehen – wenn der Käufer nicht zahlt.
Vorteile:
Nachteile:
Wenn ein Rücktrittsgrund vorliegt, begleiten wir Sie durch den Prozess
Zeitnah nach Entstehen des Rücktrittswunsches
Sorgfältige Beweissicherung
Einwurf-Einschreiben + E-Mail empfohlen
Je nach Reaktion des Käufers
Wir analysieren Ihren Fall und zeigen Ihnen den besten Weg – ob Rücktritt, Aufhebungsvertrag oder andere Lösung.
Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Die Hauptgründe sind: Käufer zahlt nicht trotz Nachfrist, arglistige Täuschung durch den Käufer, oder ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht. Ein einfacher Sinneswandel oder ein besseres Angebot berechtigen NICHT zum Rücktritt.
Der Käufer kann Erfüllung (Übereignung der Immobilie) oder Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz umfasst alle Kosten: Makler, Notar, Finanzierungskosten, entgangener Gewinn (z.B. Differenz bei Kauf einer teureren Immobilie). Das kann schnell 50.000 € und mehr betragen.
Die Vormerkung bleibt im Grundbuch, bis der Käufer der Löschung zustimmt oder Sie ein Gericht zur Löschung verurteilt. In der Zwischenzeit können Sie die Immobilie nicht anderweitig verkaufen. Ein lastenfreier Verkauf ist unmöglich.
Eine angemessene Nachfrist beträgt in der Regel 14-21 Tage. Bei klaren Zahlungsverweigerungen des Käufers kann die Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich sein (§ 323 Abs. 2 BGB).
Oft ja. Ein Aufhebungsvertrag ist einvernehmlich, schneller und vermeidet Prozessrisiken. Allerdings müssen Sie dem Käufer meist eine Entschädigung zahlen. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab – wir berechnen für Sie die beste Option.
Bei einem Streitwert von 500.000 € (Kaufpreis) liegen die Anwalts- und Gerichtskosten bei ca. 25.000-40.000 € pro Instanz. Verlieren Sie, zahlen Sie beide Seiten. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Immobilienkäufe oft nicht ab.
Für Käufer: Informationen zur Rückabwicklung aus Käufersicht und zum Rücktritt vom Kaufvertrag als Käufer finden Sie in unserem Immobilienrecht-Ratgeber.
Ob Rücktritt, Aufhebungsvertrag oder Erfüllung durchsetzen – wir prüfen Ihre Optionen und empfehlen den sichersten Weg.