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Für Verkäufer

Rücktritt vom Hausverkauf?
Was Verkäufer wissen müssen

Sie haben verkauft und bereuen es? Oder der Käufer macht Probleme? Erfahren Sie, wann ein Rücktritt möglich ist – und welche Risiken drohen.

Über 500 geprüfte Fälle
Erste Rückmeldung binnen 24 h
Berechtigte Rücktrittsgründe

Wann Sie als Verkäufer zurücktreten können

In diesen Fällen haben Sie als Verkäufer ein Rücktrittsrecht vom Immobilienkaufvertrag.

Käufer zahlt nicht

§ 323 BGB

Der Käufer zahlt trotz Fälligkeit und Nachfrist den Kaufpreis nicht.

Voraussetzungen: Fälligkeitsmitteilung erfolgt, Nachfrist gesetzt, erfolglos verstrichen

Finanzierung gescheitert

§ 323 BGB

Der Käufer bekommt keinen Kredit und kann den Kaufpreis nicht aufbringen.

Voraussetzungen: Finanzierungsvorbehalt im Vertrag oder Zahlungsverzug eingetreten

Arglistige Täuschung durch Käufer

§ 123 BGB

Der Käufer hat Sie über wesentliche Umstände getäuscht (z.B. Bonität verschleiert).

Voraussetzungen: Nachweisbare Täuschungshandlung, Kausalität für Vertragsschluss

Vertraglich vereinbarter Rücktritt

Vertragsrecht

Im Kaufvertrag wurde ein Rücktrittsrecht für bestimmte Fälle vereinbart.

Voraussetzungen: Ausdrückliche Rücktrittsklausel im notariellen Vertrag
Keine Rücktrittsgründe

Diese Gründe berechtigen NICHT zum Rücktritt

Viele Verkäufer glauben, sie könnten aus diesen Gründen zurücktreten – das ist falsch!

Besseres Angebot erhalten

Ein höherer Preis von einem anderen Interessenten ist kein Rücktrittsgrund.

Meinungsänderung

Einfaches Bereuen oder Meinungsänderung berechtigt nicht zum Rücktritt.

Käufer ist unsympathisch

Persönliche Gründe oder Antipathie sind keine rechtlichen Rücktrittsgründe.

Streit über Nebenkosten

Meinungsverschiedenheiten über Details berechtigen nicht zum Rücktritt.

Risiken bei unberechtigtem Rücktritt

Das kann ein unberechtigter Rücktritt kosten

Treten Sie ohne Rechtsgrund zurück, drohen erhebliche Konsequenzen

Schadensersatz

Bei unberechtigtem Rücktritt schulden Sie dem Käufer sämtliche Kosten: Makler, Notar, Finanzierung, entgangener Gewinn.

Oft 30.000 – 100.000+ €

Vertragsstrafe

Viele Kaufverträge enthalten Vertragsstrafen bei Nichterfüllung – oft 10 % des Kaufpreises.

z.B. 50.000 € bei 500.000 € Kaufpreis

Gerichtsverfahren

Der Käufer kann auf Erfüllung (Eigentumsübertragung) klagen und Sie zur Übereignung zwingen.

Dauer: 1-3 Jahre

Auflassungsvormerkung

Die eingetragene Vormerkung blockiert die Immobilie – Sie können nicht anderweitig verkaufen.

Löschung nur mit Zustimmung oder Gerichtsurteil

Alternativen prüfen

Bessere Wege als ein Rücktritt?

Oft gibt es klügere Lösungen als ein riskanter Rücktritt

Aufhebungsvertrag

Einvernehmliche Vertragsaufhebung mit dem Käufer – oft die schnellste und günstigste Lösung.

Vorteile:

  • Keine Prozessrisiken
  • Schnelle Abwicklung
  • Flexible Konditionen

Nachteile:

  • Käufer muss zustimmen
  • Meist Entschädigung nötig

Minderung anbieten

Preisnachlass anbieten, damit der Käufer freiwillig vom Vertrag Abstand nimmt.

Vorteile:

  • Vermeidet Rechtsstreit
  • Planbare Kosten
  • Immobilie frei verkäuflich

Nachteile:

  • Finanzieller Verlust
  • Käufer muss einverstanden sein

Erfüllung durchsetzen

Kaufpreis einklagen und auf Vertragserfüllung bestehen – wenn der Käufer nicht zahlt.

Vorteile:

  • Voller Kaufpreis
  • Verzugszinsen
  • Starke Position

Nachteile:

  • Prozessdauer
  • Kostenrisiko
  • Bonitätsrisiko
Ablauf

So läuft ein berechtigter Rücktritt ab

Wenn ein Rücktrittsgrund vorliegt, begleiten wir Sie durch den Prozess

1

Rechtslage prüfen

  • Kaufvertrag analysieren
  • Rücktrittsgrund identifizieren
  • Erfolgsaussichten bewerten

Zeitnah nach Entstehen des Rücktrittswunsches

2

Dokumentation

  • Rücktrittsgrund beweisbar machen
  • Fristsetzung formulieren
  • Schriftverkehr vorbereiten

Sorgfältige Beweissicherung

3

Rücktrittserklärung

  • Formgerechte Erklärung abgeben
  • Zugang sicherstellen
  • Frist einhalten

Einwurf-Einschreiben + E-Mail empfohlen

4

Abwicklung

  • Vormerkung löschen lassen
  • Anzahlungen zurückfordern
  • Schäden geltend machen

Je nach Reaktion des Käufers

Unterlagen für die Beratung

  • Notarieller Kaufvertrag (vollständig)
  • Fälligkeitsmitteilung des Notars
  • Bisheriger Schriftverkehr mit dem Käufer
  • Nachweise für den Rücktrittsgrund
  • Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung
  • Finanzierungsbestätigung des Käufers (falls vorhanden)

Lassen Sie Ihre Optionen prüfen

Wir analysieren Ihren Fall und zeigen Ihnen den besten Weg – ob Rücktritt, Aufhebungsvertrag oder andere Lösung.

  • Ersteinschätzung kostenfrei
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Spezialisiert auf Immobilienrecht
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Häufige Fragen

FAQ: Rücktritt vom Hausverkauf

Kann ich als Verkäufer vom notariellen Kaufvertrag zurücktreten?

Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Die Hauptgründe sind: Käufer zahlt nicht trotz Nachfrist, arglistige Täuschung durch den Käufer, oder ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht. Ein einfacher Sinneswandel oder ein besseres Angebot berechtigen NICHT zum Rücktritt.

Welche Konsequenzen drohen bei unberechtigtem Rücktritt?

Der Käufer kann Erfüllung (Übereignung der Immobilie) oder Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz umfasst alle Kosten: Makler, Notar, Finanzierungskosten, entgangener Gewinn (z.B. Differenz bei Kauf einer teureren Immobilie). Das kann schnell 50.000 € und mehr betragen.

Was passiert mit der Auflassungsvormerkung?

Die Vormerkung bleibt im Grundbuch, bis der Käufer der Löschung zustimmt oder Sie ein Gericht zur Löschung verurteilt. In der Zwischenzeit können Sie die Immobilie nicht anderweitig verkaufen. Ein lastenfreier Verkauf ist unmöglich.

Wie lange muss die Nachfrist sein?

Eine angemessene Nachfrist beträgt in der Regel 14-21 Tage. Bei klaren Zahlungsverweigerungen des Käufers kann die Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich sein (§ 323 Abs. 2 BGB).

Ist ein Aufhebungsvertrag besser als ein Rücktritt?

Oft ja. Ein Aufhebungsvertrag ist einvernehmlich, schneller und vermeidet Prozessrisiken. Allerdings müssen Sie dem Käufer meist eine Entschädigung zahlen. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab – wir berechnen für Sie die beste Option.

Was kostet mich ein Rechtsstreit mit dem Käufer?

Bei einem Streitwert von 500.000 € (Kaufpreis) liegen die Anwalts- und Gerichtskosten bei ca. 25.000-40.000 € pro Instanz. Verlieren Sie, zahlen Sie beide Seiten. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Immobilienkäufe oft nicht ab.

Rücktritt oder Alternative? Wir finden die beste Lösung!

Ob Rücktritt, Aufhebungsvertrag oder Erfüllung durchsetzen – wir prüfen Ihre Optionen und empfehlen den sichersten Weg.