# Kann man ein Immobilienkaufangebot zurückziehen? So geht es [2026]

Vor dem Notartermin

# Kann man ein Immobilienkaufangebot zurückziehen?

Ein Immobilienkaufangebot kann grundsätzlich so lange zurückgezogen werden, bis die Annahmeerklärung des Verkäufers wirksam geworden ist. Doch Vorsicht: Es können bereits Kosten entstanden sein.

## Kurze Antwort

**Ja, grundsätzlich ist ein Rückzug möglich**, solange der Kaufvertrag noch nicht notariell beurkundet wurde. Ein rein mündliches oder schriftliches Angebot ohne Notar ist rechtlich nicht bindend für den eigentlichen Eigentumsübergang.

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## Die notarielle Beurkundungspflicht

In Deutschland ist zu beachten, dass Kaufverträge über Immobilien zwingend der **notariellen Beurkundung** bedürfen (§ 311b BGB). Ein rein mündliches oder schriftliches Angebot ohne Notar ist rechtlich nicht bindend für den eigentlichen Eigentumsübergang.

Dennoch kann ein vorzeitiger Rückzug des Angebots finanzielle Folgen haben: Wenn bereits ein Notar mit der Ausarbeitung des Kaufvertragsentwurfs beauftragt wurde, fallen Gebühren an.

##### Mögliche Schadenersatzansprüche

Hat eine Partei im Vertrauen auf das Angebot bereits erhebliche Aufwendungen getätigt (z.B. Gutachten), könnten unter Umständen Schadenersatzansprüche wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo) im Raum stehen.

## Rückzug je nach Zeitpunkt

| Phase                            | Rückzug            | Kostenfolge                   |
| -------------------------------- | ------------------ | ----------------------------- |
| Vor Beauftragung des Notars      | Möglich            | Keine Kosten                  |
| Nach Beauftragung des Notars     | Möglich            | Notargebühren für den Entwurf |
| Vor der notariellen Beurkundung  | Möglich            | Ggf. Schadenersatz            |
| Nach der notariellen Beurkundung | Nicht mehr möglich | Vertrag bindend               |

## Unsere Empfehlung

Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollte ein Rückzug des Angebots immer **so früh wie möglich** und **schriftlich** kommuniziert werden. Je früher Sie handeln, desto geringer sind die potenziellen Kosten und Risiken.

* Kommunizieren Sie Ihren Rückzug schriftlich per E-Mail oder Brief
* Handeln Sie so früh wie möglich, bevor weitere Kosten entstehen
* Dokumentieren Sie alle Kommunikation für den Fall von Streitigkeiten

FAQ

## Häufig gestellte Fragen

### Ist ein mündliches Kaufangebot bindend?

Nein, bei Immobilien ist ein mündliches Angebot rechtlich nicht bindend, da der Kaufvertrag zwingend notariell beurkundet werden muss (§ 311b BGB). Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Vertrag rechtswirksam.

### Kann die Gegenseite Schadenersatz fordern?

Unter Umständen ja. Wenn die Gegenseite im Vertrauen auf Ihr Angebot bereits erhebliche Aufwendungen getätigt hat (z.B. Gutachten beauftragt), könnten Schadenersatzansprüche wegen Abbruchs der Vertragsverhandlungen entstehen.

### Wie ziehe ich mein Angebot richtig zurück?

Am besten schriftlich und so früh wie möglich. Teilen Sie der Gegenseite klar mit, dass Sie vom Kauf Abstand nehmen. Je früher Sie kommunizieren, desto geringer das Risiko von Schadenersatzforderungen.

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