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Vor der Beurkundung

Kann man vor einem Notartermin Hauskauf zurücktreten?

Ja, ein Rücktritt vor dem eigentlichen Notartermin ist rechtlich jederzeit möglich, da in Deutschland der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Aber Vorsicht: Es können dennoch Kosten entstehen.

Kurze Antwort

Ja, bis zur letzten Sekunde vor der Unterschrift. Da Immobilienverträge erst mit der notariellen Beurkundung rechtskräftig werden, sind alle vorherigen Absprachen oder Reservierungen rechtlich nicht bindend für den Kauf.

Vertragsfreiheit bis zur Unterschrift

Der Käufer oder Verkäufer kann sich bis zur letzten Sekunde vor der Unterschrift umentscheiden. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt in Deutschland uneingeschränkt – niemand kann Sie zwingen, einen Vertrag zu unterschreiben.

Mögliche Kostenfolgen

Notar bereits mit Entwurf beauftragt

Notargebühren für den Entwurf

Die Partei, die den Notar beauftragt hat

Gegenseite hat Gutachten beauftragt

Möglicherweise Schadenersatz

Kann von der abbrechenden Partei gefordert werden

Kurzfristiger Abbruch ohne triftigen Grund

Culpa in contrahendo

Bei nachweisbaren Dispositionen der Gegenseite

Wer zahlt die Notarkosten bei Abbruch?

Die Kosten für den bereits erstellten Entwurf des Kaufvertrags müssen in der Regel von der Partei getragen werden, die den Notar beauftragt hat.

Typische Kostenverteilung:

  • Käufer beauftragt Notar → Käufer zahlt Entwurfskosten
  • Gemeinsamer Auftrag → Kosten werden meist geteilt
  • Makler beauftragt Notar → Klärung im Einzelfall
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann ich am Tag des Notartermins noch absagen?

Ja, theoretisch ist das möglich, da der Vertrag erst mit der Unterschrift beim Notar bindend wird. Allerdings erhöht sich das Risiko von Schadenersatzforderungen, je kurzfristiger Sie absagen.

Was ist Verschulden bei Vertragsschluss?

Culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsschluss) bedeutet, dass jemand bei Vertragsverhandlungen gegen Treu und Glauben verstößt. Wenn Sie ohne triftigen Grund sehr kurzfristig abspringen und die Gegenseite dadurch Schaden erleidet, kann diese Schadenersatz fordern.

Wer zahlt den Notar bei Abbruch?

Die Kosten für den Vertragsentwurf trägt grundsätzlich die Partei, die den Notar beauftragt hat. Wurde der Notar gemeinsam beauftragt, werden die Kosten meist geteilt.

Situation klären

Unsicher über die rechtlichen Folgen?

  • Prüfung möglicher Kostenfolgen
  • Beratung zum weiteren Vorgehen
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