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Arglistig getäuscht?
Wir prüfen Ihren Fall

Mängel absichtlich verschwiegen? Anfechtung, Schadensersatz oder Minderung – wir zeigen Ihre Optionen.

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Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Für wen wir kämpfen

Individuelle Strategien für Käufer & Verkäufer

Wähle Deine Perspektive und erhalte den passenden Maßnahmenplan: Wir stellen für Käufer und Verkäufer schnell klar, welche Schritte jetzt wirklich wirken und welche Fehler Du vermeiden musst.

Über 500 geprüfte FälleAntwort binnen 24 h Kostenlose Ersteinschätzung

Ich bin Käufer

  • Versteckte Mängel
  • Arglist
  • Nichterfüllung
Ausgewählt

Ich bin Verkäufer

  • Rückabwicklung abwehren
  • Mängelrügen prüfen
  • Vergleichsstrategie
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Was Käufer jetzt brauchen

Wir sichern Beweise, prüfen Kaufvertrag & Protokolle und setzen Ihre Ansprüche auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz strategisch durch.

  • Komplette Vertrags- und Beweisprüfung innerhalb von 48 Stunden
  • Koordination von Gutachten, Dokumentation und Fristschreiben
  • Verhandlungsstrategie für Minderung, Rücktritt oder Aufhebungsvertrag

Nächste Schritte

  1. Mängel dokumentieren & Unterlagen hochladen
  2. Fristsetzung oder Anfechtung vorbereiten
  3. Vergleichs- und Prozesschancen bewerten
Kostenlose Käufer-Beratung

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Arglistige Täuschung einfach erklärt

In diesem Video erfahren Sie, wann eine arglistige Täuschung vorliegt und welche Rechte Sie als Käufer haben.

Wann liegt arglistige Täuschung vor?

Die 3 Voraussetzungen für Arglist

Nicht jeder verschwiegene Mangel ist arglistig. Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen, damit der Schutz des Verkäufers durch einen Gewährleistungsausschluss entfällt.

Kenntnis des Verkäufers

Der Verkäufer wusste vom Mangel oder hätte ihn bei zumutbarer Sorgfalt erkennen müssen.

  • Frühere Reparaturen oder Gutachten
  • Überstrichene oder verdeckte Schäden
  • Hinweise von Nachbarn oder Handwerkern

Offenbarungspflicht

Der Mangel war für den Käufer nicht erkennbar und der Verkäufer war verpflichtet, ihn zu offenbaren.

  • Nicht sichtbar bei normaler Besichtigung
  • Wert- oder nutzungsrelevanter Mangel
  • Gezielte Nachfrage des Käufers

Absichtliches Verschweigen

Der Verkäufer hat den Mangel bewusst nicht genannt, um den Verkauf nicht zu gefährden.

  • Bewusstes Schweigen trotz Kenntnis
  • Falsche Zusicherung („kein Wasserschaden“)
  • Aktives Vertuschen des Mangels
Video-Ratgeber

Arglistige Täuschung Schritt für Schritt erklärt

In unserer 5-teiligen Video-Serie erklären wir die wichtigsten Aspekte

Dringend

Erst sichern, dann entscheiden

Schnelles Handeln ist entscheidend für Ihren Erfolg

Beweise sichern

Fotos/Video, Messwerte, Handwerkerprotokoll, Zeugen

Nichts unterschreiben

Keine 'Kulanz'/Verzicht gegenüber dem Verkäufer

Anfechtung erklären

Täuschung konkret benennen – Anfechtung – Einwurf‑Einschreiben + E‑Mail

Beweisverfahren

Optional: Start selbständiges Beweisverfahren zum Mangel

Ihre Rechte als Käufer

Welche Ansprüche haben Sie?

Bei arglistiger Täuschung stehen Ihnen mehrere Wege offen – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Anspruch

Anfechtung

Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung

Voraussetzungen

Täuschung kausal für Kaufentscheidung (§ 123 BGB)

Beweise & Nachweise

Beweise für Täuschungshandlung & Kenntnis

Typische Fehler

Anfechtungsfrist von 1 Jahr verstreichen lassen

Kostenlose Einschätzung, ob dieser Anspruch zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen

Anspruch

Schadensersatz

Ersatz für entstandene Schäden (§ 823 BGB)

Voraussetzungen

Schaden, Kausalität, schuldhaftes Verhalten

Beweise & Nachweise

Kostenbelege, Gutachten zum Mangel

Typische Fehler

Keine Belege gesammelt

Kostenlose Einschätzung, ob dieser Anspruch zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen

Anspruch

Kaufpreisminderung

Herabsetzung des Kaufpreises (§ 441 BGB)

Voraussetzungen

Sachmangel, Verhältnismäßigkeit

Beweise & Nachweise

Gutachten zum Minderungsbetrag

Typische Fehler

Zu hohe Forderung ohne Gutachten

Kostenlose Einschätzung, ob dieser Anspruch zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen

Anspruch

Strafanzeige

Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)

Voraussetzungen

Täuschung mit Vermögensschaden

Beweise & Nachweise

Beweise für vorsätzliche Täuschung

Typische Fehler

Voreiliges Handeln ohne Beweislage

Kostenlose Einschätzung, ob dieser Anspruch zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Fristen

Wichtige Fristen und Verjährung

Je nach Anspruch gelten unterschiedliche Fristen – schnelles Handeln nach Entdeckung ist wichtig

Schadensersatz

3 Jahre

ab Kenntnis des Schadens und des Verkäufers (§ 199 BGB)

Anfechtung

1 Jahr

ab Kenntnis der Täuschung (§ 124 BGB)

Strafrecht

5–10 Jahre

je nach Schwere des Betrugs (§ 263 StGB)

Typische Fälle

Häufige Fälle arglistiger Täuschung

Diese Mängel werden besonders oft verschwiegen – kommt Ihnen einer bekannt vor?

Verschwiegener Wasserschaden

Frühere Wasserschäden oder Rohrbrüche wurden nicht erwähnt

Übermalter Schimmel

Schimmelbefall wurde vor der Besichtigung kaschiert oder übermalt

Falsche Flächenangaben

Die tatsächliche Wohnfläche ist deutlich kleiner als angegeben

Verschwiegene Bausubstanzschäden

Risse, Fundamentprobleme oder Holzschädlinge blieben unerwähnt

Auch verschwiegene rechtliche Mängel (z. B. Wohnrechte, Baulasten oder offene Belastungen) können eine arglistige Täuschung begründen.

Ablauf

So arbeiten wir – schnell & strukturiert

Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage

1

Fallcheck

  • Unterlagen prüfen
  • Beweise für Arglist bewerten
  • Erfolgschancen einschätzen

Abhängig von Vollständigkeit der Unterlagen

2

Außergerichtlich

  • Anfechtung erklären
  • Vergleich/Minderung
  • Aufhebungsvertrag

Abhängig von Mitwirkung beider Parteien

3

Gerichtlich

  • sBV
  • Klage
  • Urteil

Abhängig von Gerichtsauslastung

4

Durchsetzung

  • Rückzahlung
  • Schadensersatz
  • Kosten

Abhängig von Kooperation

Ihre Vorteile

Das erhalten Sie von uns

Erstes Anwaltsschreiben

An Verkäufer/Makler/Notar

Beweiskonzept

Gutachter, sBV, Dokumentationsstrategie

Verhandlungsstrategie

Zielkorridor Minderung/Schadensersatz/Abwicklung

Sie sind Verkäufer?

Unberechtigte Arglist-Vorwürfe erfolgreich abwehren

Der Käufer wirft Ihnen arglistige Täuschung vor? Wir prüfen die Berechtigung, widerlegen unbegründete Vorwürfe und verhandeln faire Lösungen. Schützen Sie sich vor überzogenen Forderungen und unnötigen Prozesskosten.

Rechtslage prüfen

Sind die Vorwürfe berechtigt?

Abwehrstrategie

Gegenbeweise sammeln

Faire Einigung

Vergleich statt Prozess

Verkäufer-Beratung anfragen
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur arglistigen Täuschung

Was ist arglistige Täuschung beim Hauskauf?

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer einen Mangel kannte, zur Offenbarung verpflichtet war und ihn bewusst verschwieg, um den Verkauf nicht zu gefährden. Anders als bei einfacher Fahrlässigkeit handelt der Verkäufer hier vorsätzlich – das eröffnet Käufern weitreichende Rechte wie Anfechtung, Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt.

Wann ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam?

Bei arglistiger Täuschung ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam (§ 444 BGB). Die Klausel „gekauft wie gesehen“ schützt den Verkäufer also nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall können Käufer trotz Ausschlussklausel ihre Ansprüche geltend machen.

Muss ich als Käufer die Arglist beweisen?

Ja. Als Käufer müssen Sie den Mangel, die Kenntnis des Verkäufers und das absichtliche Verschweigen darlegen und beweisen. Das ist oft anspruchsvoll, gelingt aber häufig über Indizien – etwa frische Anstriche über Schimmel, Reparaturspuren, Zeugenaussagen oder frühere Schadensmeldungen. Eine sorgfältige Beweissicherung ist entscheidend.

Wie lange habe ich Zeit, meine Rechte geltend zu machen?

Die Fristen unterscheiden sich nach Anspruch: Schadensersatzansprüche verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis (§ 199 BGB). Die Anfechtung wegen Täuschung muss binnen 1 Jahr ab Kenntnis der Täuschung erklärt werden (§ 124 BGB). Im Strafrecht reichen die Verjährungsfristen je nach Schwere von 5 bis 10 Jahren. Schnelles Handeln nach Entdeckung ist wichtig.

Kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen?

Ja. Durch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) wird der Kaufvertrag von Anfang an nichtig. Sie geben die Immobilie zurück und erhalten den gezahlten Kaufpreis. Daneben kommen je nach Fall Schadensersatz oder – wenn Sie die Immobilie behalten wollen – eine Kaufpreisminderung in Betracht.

Was kann ich tun, wenn der Verkäufer Mängel bestreitet?

Bestreitet der Verkäufer die Täuschung, kommt es auf die Beweislage an. Ein selbständiges Beweisverfahren oder ein Sachverständigengutachten kann den Mangel und seine Ursache dokumentieren. Wir prüfen Ihre Beweise, sichern Fristen und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.

Arglistig getäuscht? Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Hat der Verkäufer Mängel bewusst verschwiegen, schützt ihn kein Gewährleistungsausschluss. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Ansprüche in Ihrem Fall möglich sind.