# Was passiert mit dem Haus bei Trennung wenn beide im Grundbuch stehen? [2026]

![](/_next/image?url=https%3A%2F%2Ffsn1.your-objectstorage.com%2Faifuera%2Fvosslegal%2Fvideos%2Fdeep-dive%2Fdd-trennung-optionen-thumb.png&w=2048&q=75)

Episode 1/4

Immobilie bei Trennung

# Was passiert mit dem Haus bei Trennung wenn beide im Grundbuch stehen?

Bei gemeinsamer Eigentümerschaft im Grundbuch gibt es drei Optionen: Ein Partner übernimmt, Verkauf oder Teilungsversteigerung.

### Alle Folgen

4 Videos

[Ihre drei OptionenÜbernahme, Verkauf oder Teilungsversteigerung](/ratgeber/immobilie-bei-trennung/was-passiert-mit-dem-haus-bei-trennung-wenn-beide-im-grundbuch-stehen)[2Wohnen, Kredit & EntschädigungNutzungsentschädigung und Kredithaftung](/ratgeber/immobilie-bei-trennung/wer-darf-im-haus-wohnen-bleiben-bei-trennung)[3TeilungsversteigerungAblauf, Risiken und bessere Alternativen](/ratgeber/immobilie-bei-trennung/was-ist-eine-teilungsversteigerung)[4Steuerliche FallstrickeSpekulationssteuer und Zugewinnausgleich](/ratgeber/immobilie-bei-trennung/was-ist-eine-nutzungsentschaedigung-bei-trennung)

Stehen beide Partner im Grundbuch, sind sie gemeinsame Eigentümer der Immobilie – meist zu je 50 Prozent. Bei einer Trennung muss geklärt werden, wie mit diesem gemeinsamen Vermögen umgegangen wird. Es gibt grundsätzlich drei Optionen: Ein Partner übernimmt, beide verkaufen gemeinsam, oder es kommt zur Teilungsversteigerung.

## Option 1: Ein Partner übernimmt das Haus

Die häufigste Lösung ist die **Übernahme durch einen Partner**. Der bleibende Partner zahlt den anderen aus und übernimmt dessen Eigentumsanteil. Dafür ist ein notarieller Übertragungsvertrag erforderlich.

* **Verkehrswertgutachten** bestimmt den aktuellen Immobilienwert
* **Auszahlungsbetrag**: Anteil am Wert abzüglich Restschuld
* **Bankzustimmung** zur Entlassung aus dem Darlehensvertrag nötig

## Option 2: Gemeinsamer Verkauf

Einigen sich beide Partner auf einen Verkauf, wird der Erlös nach Tilgung der Restschuld entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Diese Lösung bietet oft den fairsten Schnitt.

## Option 3: Teilungsversteigerung

Können sich die Partner nicht einigen, kann jeder die **Teilungsversteigerung** beim Amtsgericht beantragen. Das Haus wird dann zwangsversteigert – oft mit erheblichen finanziellen Einbußen.

Wichtig zu wissen

Bei einer Teilungsversteigerung liegt der Erlös oft 20-30% unter dem Marktwert. Beide Partner haften weiterhin für das laufende Darlehen, bis dieses vollständig getilgt ist.

## Fazit

Wenn beide Partner im Grundbuch stehen, ist eine einvernehmliche Lösung immer die beste Option. Ob Übernahme oder Verkauf – wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und helfen, eine faire Einigung zu erzielen. Bei Uneinigkeit prüfen wir auch Ihre Rechte bei einer Teilungsversteigerung.

### Situation prüfen lassen

* Prüfung der Eigentumsverhältnisse
* Berechnung der Auszahlungssumme
* Strategieempfehlung für Ihre Situation
[Kostenlose Ersteinschätzung](/kontakt)[0421 610 32770](tel:+4942161032770)

### Weitere Fragen

[Wer darf wohnen bleiben?](/ratgeber/immobilie-bei-trennung/wer-darf-im-haus-wohnen-bleiben-bei-trennung)[Was ist Nutzungsentschädigung?](/ratgeber/immobilie-bei-trennung/was-ist-eine-nutzungsentschaedigung-bei-trennung)[Was passiert mit dem Kredit?](/ratgeber/immobilie-bei-trennung/was-passiert-mit-dem-gemeinsamen-kredit-bei-trennung)[Alle Fragen zur Immobilie](/ratgeber/immobilie-bei-trennung)

---

[Source / HTML version](https://www.voss.legal/ratgeber/immobilie-bei-trennung/was-passiert-mit-dem-haus-bei-trennung-wenn-beide-im-grundbuch-stehen)
