Stehen beide Partner im Grundbuch, sind sie gemeinsame Eigentümer der Immobilie – meist zu je 50 Prozent. Bei einer Trennung muss geklärt werden, wie mit diesem gemeinsamen Vermögen umgegangen wird. Es gibt grundsätzlich drei Optionen: Ein Partner übernimmt, beide verkaufen gemeinsam, oder es kommt zur Teilungsversteigerung.
Option 1: Ein Partner übernimmt das Haus
Die häufigste Lösung ist die Übernahme durch einen Partner. Der bleibende Partner zahlt den anderen aus und übernimmt dessen Eigentumsanteil. Dafür ist ein notarieller Übertragungsvertrag erforderlich.
- Verkehrswertgutachten bestimmt den aktuellen Immobilienwert
- Auszahlungsbetrag: Anteil am Wert abzüglich Restschuld
- Bankzustimmung zur Entlassung aus dem Darlehensvertrag nötig
Option 2: Gemeinsamer Verkauf
Einigen sich beide Partner auf einen Verkauf, wird der Erlös nach Tilgung der Restschuld entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Diese Lösung bietet oft den fairsten Schnitt.
Option 3: Teilungsversteigerung
Können sich die Partner nicht einigen, kann jeder die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Das Haus wird dann zwangsversteigert – oft mit erheblichen finanziellen Einbußen.
Wichtig zu wissen
Bei einer Teilungsversteigerung liegt der Erlös oft 20-30% unter dem Marktwert. Beide Partner haften weiterhin für das laufende Darlehen, bis dieses vollständig getilgt ist.
Fazit
Wenn beide Partner im Grundbuch stehen, ist eine einvernehmliche Lösung immer die beste Option. Ob Übernahme oder Verkauf – wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und helfen, eine faire Einigung zu erzielen. Bei Uneinigkeit prüfen wir auch Ihre Rechte bei einer Teilungsversteigerung.