# LGDU: 2 - Urteile & Rechtsprechung

[Zurück zur Übersicht](/rechtsprechung)

In der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 7\. Juni 2013 ging es um die Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht, den die Kläger aufgrund von angeblichen Mängeln an den erworbenen Räumen anfochten. Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass den Klägern wirksam Sondereigentum an den streitgegenständlichen Räumen eingeräumt wurde, weshalb kein Anfechtungs- oder Rücktrittsgrund vorlag. Diese Entscheidung hat rechtliche Bedeutung, da sie die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Sondereigentum und die Grenzen der Anfechtung von Kaufverträgen im Wohnungseigentumsrecht klarstellt.

Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der ersten Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar.

## Kernpunkte der Entscheidung

* 1"Die Klage der Kläger auf Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrags wird abgewiesen.
* 2"Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
* 3"Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

## Rechtliche Bedeutung

Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (LGDU) bekräftigt die Rechtsgrundsätze zur Wirksamkeit von Sondereigentum im Wohnungseigentumsrecht, insbesondere in Bezug auf die Anfechtung und den Rücktritt von Kaufverträgen. Die Entscheidung ist relevant für Fälle, in denen Käufer von Immobilien Sondereigentum an bestimmten Räumen beanspruchen und dabei die Existenz gemeinschaftlicher Anlagen in diesen Räumen in Frage stellen. Praktisch hat das Urteil zur Folge, dass die Kläger keinen Rückabwicklungsanspruch geltend machen konnten, da das Sondereigentum wirksam begründet wurde und die Anfechtungs- sowie Rücktrittsrechte verwirkt waren, was die rechtliche Stabilität von Kaufverträgen im Immobilienbereich stärkt.

**Hinweis:** Diese rechtliche Einschätzung dient nur zu Informationszwecken. Sie ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Die Interpretation von Gerichtsentscheidungen kann je nach Einzelfall variieren.

# Urteil

## Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von **115 %** des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

## I. Tatbestand

Die Kläger nehmen die Beklagten auf Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrages vom **31.10.1997** über die Veräußerung eines Wohnungserbbaurechts in Anspruch.

### 1\. Kaufvertrag

* Die Beklagten veräußerten mit notarieller Urkunde vom **31.10.1997** an die Kläger einen im Wohnungserbbaugrundbuch des Amtsgerichts Borken eingetragenen **4.344/10.000 Anteil** an einem Erbbaurecht.
* Der Kaufpreis betrug **DM 426.000,00** (entspricht **EUR 214.742,59**).
* Der Verkauf erfolgte frei von Belastungen Dritter, sofern diese nicht in der notariellen Urkunde erwähnt sind.

### 2\. Grundstück und Wohneinheiten

* Das Grundstück ist mit einem **Doppelhaus** bebaut, an dem zwei Wohnungserbbaurechte gebildet wurden.
* Die Kläger erwarben das Wohnungserbbaurecht an der **Wohneinheit 1**.
* Die andere Hälfte des Doppelhauses (Wohneinheit 2) wird von den Eheleuten G bewohnt.

### 3\. Keller und gemeinschaftliche Anlagen

* Im Keller der Wohneinheit 1 befindet sich ein Raum, der als **„Vorrat“** bezeichnet wird und die Hauptanschlüsse für Strom, Wasser und Telefon für beide Wohneinheiten enthält.
* Der Zugang zum Keller erfolgt jeweils über den Dielenbereich im Erdgeschoss der beiden Wohneinheiten.

### 4\. Konflikte und rechtliche Schritte

* Im nachbarschaftlichen Verhältnis kam es zu Konflikten, woraufhin die Kläger einen Anwalt aufsuchten.
* Die Kläger erklärten in einem anwaltlichen Schreiben vom **11.10.2011** die Anfechtung des notariellen Kaufvertrages.
* Mit einem weiteren Schreiben vom **20.01.2012** erklärten die Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag.

## II. Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist unbegründet.

### 1\. Keine Ansprüche auf Rückabwicklung

* Die Kläger haben keinen Anspruch auf Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages.
* Der Kaufvertrag ist wirksam; die Erklärungen von Anfechtung und Rücktritt gingen ins Leere.

### 2\. Sondereigentum

* Den Klägern steht kein Anfechtungs- oder Rücktrittsgrund zu, da sie Sondereigentum an den streitgegenständlichen Räumen erhalten haben.
* Das Sondereigentum an der Wohneinheit der Kläger, einschließlich des Kellerraums Vorrat, ist wirksam begründet worden.

#### a. Gesetzliche Grundlagen

* Nach **§ 3 Abs. 1 WEG** kann das Miteigentum an einem Grundstück durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem Miteigentümer Sondereigentum eingeräumt wird.
* Der Raum Vorrat ist sondereigentumsfähig, da er nicht ausschließlich für gemeinschaftliche Zwecke dient.

#### b. Nutzung des Raums

* Der Raum Vorrat dient primär der Lagerung von Vorräten und ist nicht als gemeinschaftlicher Hausanschlussraum zu werten.
* Die gemeinschaftlichen Anlagen nehmen nur einen kleinen Teil des Raums ein.

### 3\. Verwirkung der Ansprüche

* Die Erklärung von Anfechtung und Rücktritt ist verwirkt.
* Der Zeitraum zwischen der Übergabe und der Anfechtung beträgt mehr als **13 Jahre**.

#### a. Zeitmoment

* Die Kläger blieben über einen langen Zeitraum untätig.

#### b. Umstandsmoment

* Die Beklagten durften darauf vertrauen, dass die Kläger keine Rechte mehr geltend machen würden, basierend auf der Erklärung vom **30.08.1998**, dass alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt wurden.

## III. Nebenentscheidungen

* Die Nebenentscheidungen folgen aus **§§ 91 Abs. 1 S. 1, 100 ZPO** bzw. **§ 709 ZPO**.
* Der Streitwert wird auf **257.682,16 EUR** festgesetzt.

Die hier wiedergegebenen Entscheidungen stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

## Bewerten Sie diese Entscheidung

Noch keine Bewertungen

War diese Entscheidung hilfreich für Ihre Recherche?

## Problem melden

Haben Sie einen Fehler gefunden oder fehlen wichtige Informationen? Lassen Sie es uns wissen, damit wir die Qualität unserer Datenbank verbessern können.

### Themen

[Immobilienrecht](/rechtsprechung/tag/Immobilienrecht)[Sachmängel](/rechtsprechung/tag/Sachm%C3%A4ngel)[Kaufvertrag](/rechtsprechung/tag/Kaufvertrag)[Rückabwicklung](/rechtsprechung/tag/R%C3%BCckabwicklung)

### Stichwörter

[Kaufvertrag](/rechtsprechung/stichwort/Kaufvertrag)[Rücktritt](/rechtsprechung/stichwort/R%C3%BCcktritt)[Anfechtung](/rechtsprechung/stichwort/Anfechtung)[Immobilie](/rechtsprechung/stichwort/Immobilie)[Grundstück](/rechtsprechung/stichwort/Grundst%C3%BCck)[Wohnung](/rechtsprechung/stichwort/Wohnung)[Haus](/rechtsprechung/stichwort/Haus)[Eigentum](/rechtsprechung/stichwort/Eigentum)[Notar](/rechtsprechung/stichwort/Notar)[Übergabe](/rechtsprechung/stichwort/%C3%9Cbergabe)[Besitz](/rechtsprechung/stichwort/Besitz)[Kaufpreis](/rechtsprechung/stichwort/Kaufpreis)[Verjährung](/rechtsprechung/stichwort/Verj%C3%A4hrung)[Frist](/rechtsprechung/stichwort/Frist)[Rückabwicklung](/rechtsprechung/stichwort/R%C3%BCckabwicklung)

## Ähnliche Entscheidungen

Die folgenden Entscheidungen wurden automatisch auf Basis ähnlicher Themen vorgeschlagen.

[LGDU • 3\. November 2006 (vor 19 Jahren)Tenor Das Versäumnisurteil vom 05.05.2006 wird aufrecht erhalten.](/rechtsprechung/fall/lg-duisburg-2006-11-03-10-o-53505)

[LSGNRW • 13\. Juli 2020 (vor 5 Jahren)Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom...](/rechtsprechung/fall/lsgnrw-2020-07-13-l-7-as-12320-b-er)

[BGH • 16\. März 2017 (vor 9 Jahren)Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des...](/rechtsprechung/fall/bgh-2017-03-16-v-zr-17016)

[OLGHAM • 1\. September 2015 (vor 10 Jahren)Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 13.03.2013 verkündete Urteil der 8.](/rechtsprechung/fall/olgham-2015-09-01-28-u-6013)

## Weiterführende Artikel

Diese Artikel könnten Sie im Zusammenhang mit dieser Entscheidung interessieren. Bitte beachten Sie, dass jeder Rechtsfall individuell zu bewerten ist.

[![Immobilie nach Entdeckung von Mängel zurückgeben?](/images/blog/42.webp)Immobilie nach Entdeckung von Mängel zurückgeben?Ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag ist möglich bei arglistig verschwiegenen Mängeln wie Feuchtigkeitsschäden oder Baumängeln. Erfahren Sie, wann und wie die Rückabwicklung funktioniert.Daniel Voß27\. Mai 2025 (vor 1 Jahr)](/blog-detail/immobilie-zurueckgeben-maengel)

[![Hauskauf rückgängig machen: 4 Wege bei versteckten Mängeln [2026]](/images/blog/30.webp)Hauskauf rückgängig machen: 4 Wege bei versteckten Mängeln \[2026\]Hauskauf rückgängig machen? Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung – 4 Wege bei versteckten Mängeln. Fristen, Voraussetzungen & kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt.Daniel Voß10\. November 2023 (vor 2 Jahren)](/blog-detail/hauskauf-rueckgaengig-machen)

[![Gebrauchtimmobilie kaufen: Rechtliche Aspekte und Haftungsausschluss](/images/blog/41.webp)Gebrauchtimmobilie kaufen: Rechtliche Aspekte und HaftungsausschlussDer Erwerb einer Gebrauchtimmobilie erfordert besondere rechtliche Aufmerksamkeit. Erfahren Sie, was der Ausschluss der Sachmängelrechte bedeutet und worauf Sie beim Kauf achten sollten.Daniel Voß11\. März 2025 (vor 1 Jahr)](/blog-detail/gebrauchtimmobilie-kauf-rechtliche-aspekte)

### Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zu Gerichtsentscheidungen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung dar noch ersetzen sie eine solche.

Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden. Jeder Fall ist einzigartig und bedarf einer individuellen Prüfung.

---

[Source / HTML version](https://www.voss.legal/rechtsprechung/fall/lg-duisburg-2013-06-07-2-o-33412)
