Der Kaufpreis wird nicht sofort nach dem Notartermin fällig. Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung vergehen in der Regel 3-5 Wochen. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung.
Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit
Der Notar prüft nach dem Beurkundungstermin, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:
Zahlungsfrist nach Fälligkeitsmitteilung
Nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung hat der Käufer typischerweise 14 Tage Zeit zur Zahlung. Diese Frist ist im Kaufvertrag festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist tritt automatisch Zahlungsverzug ein – ohne dass Sie mahnen müssen (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Typischer Gesamtzeitablauf
Notartermin → 3-5 Wochen → Fälligkeitsmitteilung → 14 Tage → Zahlungsverzug. Insgesamt also ca. 5-7 Wochen vom Notartermin bis zum möglichen Verzugseintritt.
Was tun bei Verzögerung?
Manchmal verzögert sich die Fälligkeitsmitteilung – etwa weil die Gemeinde lange für die Vorkaufsrechtsprüfung braucht. Als Verkäufer können Sie in diesem Fall:
- Beim Notar nachfragen, welche Voraussetzungen noch fehlen
- Bei der Gemeinde die Bearbeitung beschleunigen lassen
- Ihre Bank zur schnellen Lastenfreistellungszusage auffordern
Fazit
Zwischen Notartermin und Kaufpreisfälligkeit liegen typischerweise 3-5 Wochen. Erst nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist können Sie als Verkäufer Verzugszinsen fordern oder weitere Schritte einleiten.