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Fristen & Zeitablauf

Wie viel Zeit zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung?

Der Kaufpreis wird nicht sofort nach dem Notartermin fällig. Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung vergehen in der Regel 3-5 Wochen. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung.

Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit

Der Notar prüft nach dem Beurkundungstermin, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:

Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen
1-2 Wochen
Gemeinde verzichtet auf Vorkaufsrecht
2-4 Wochen
Lastenfreistellung durch Verkäuferbank gesichert
1-2 Wochen
Fälligkeitsmitteilung durch Notar versandt
Sofort nach Eingang

Zahlungsfrist nach Fälligkeitsmitteilung

Nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung hat der Käufer typischerweise 14 Tage Zeit zur Zahlung. Diese Frist ist im Kaufvertrag festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist tritt automatisch Zahlungsverzug ein – ohne dass Sie mahnen müssen (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Typischer Gesamtzeitablauf

Notartermin → 3-5 Wochen → Fälligkeitsmitteilung → 14 Tage → Zahlungsverzug. Insgesamt also ca. 5-7 Wochen vom Notartermin bis zum möglichen Verzugseintritt.

Was tun bei Verzögerung?

Manchmal verzögert sich die Fälligkeitsmitteilung – etwa weil die Gemeinde lange für die Vorkaufsrechtsprüfung braucht. Als Verkäufer können Sie in diesem Fall:

  • Beim Notar nachfragen, welche Voraussetzungen noch fehlen
  • Bei der Gemeinde die Bearbeitung beschleunigen lassen
  • Ihre Bank zur schnellen Lastenfreistellungszusage auffordern

Fazit

Zwischen Notartermin und Kaufpreisfälligkeit liegen typischerweise 3-5 Wochen. Erst nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist können Sie als Verkäufer Verzugszinsen fordern oder weitere Schritte einleiten.

Frist verstrichen?

  • Prüfung Ihrer Ansprüche
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