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Rücktrittsrecht

Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn man noch nicht bezahlt hat?

Ja, der Verkäufer kann zurücktreten – aber nicht ohne Weiteres. Nach § 323 BGB ist der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn der Käufer trotz Fristsetzung nicht zahlt. Wichtig: Sie müssen das richtige Verfahren einhalten, sonst ist der Rücktritt unwirksam.

Die 4 Schritte zum wirksamen Rücktritt

1

Fälligkeit abwarten

Der Kaufpreis muss fällig sein (Fälligkeitsmitteilung des Notars erhalten)

2

Nachfrist setzen

Schriftlich 14-21 Tage Nachfrist zur Zahlung setzen mit Rücktrittsandrohung

3

Zugang nachweisen

Per Einschreiben/Rückschein oder Boten mit Zeuge versenden

4

Rücktritt erklären

Nach Fristablauf schriftliche Rücktrittserklärung abgeben

Häufiger Fehler

Viele Verkäufer setzen eine zu kurze Frist (z.B. 7 Tage). Bei Immobilienkäufen gilt eine Frist von 14-21 Tagen als angemessen. Eine zu kurze Frist macht den Rücktritt angreifbar.

Wann ist die Fristsetzung entbehrlich?

In Ausnahmefällen können Sie auch ohne Fristsetzung zurücktreten (§ 323 Abs. 2 BGB):

  • Der Käufer verweigert die Zahlung ernsthaft und endgültig
  • Der Käufer ist nachweislich zahlungsunfähig (Insolvenz)
  • Besondere Umstände machen die Fristsetzung unzumutbar

Was passiert nach dem Rücktritt?

Nach wirksamer Rücktrittserklärung wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das bedeutet:

  • Die Auflassungsvormerkung muss gelöscht werden
  • Sie können die Immobilie anderweitig verkaufen
  • Schadensersatzansprüche bleiben bestehen

Fazit

Der Verkäufer kann bei Nichtzahlung vom Kaufvertrag zurücktreten – aber nur nach korrekter Fristsetzung. Wir helfen Ihnen, alle Formalitäten einzuhalten und Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.

Rücktritt vorbereiten

  • Prüfung der Voraussetzungen
  • Rechtssicheres Fristschreiben
  • Wirksame Rücktrittserklärung
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