Als Immobilienverkäufer stehen Ihnen bei Zahlungsverzug des Käufers vier zentrale Rechte zu. Welche Strategie die beste ist, hängt von Ihrer Situation und Ihren Zielen ab.
Die 4 Rechte des Verkäufers
Kaufpreis durchsetzen
Sie können den vollen Kaufpreis inklusive Verzugszinsen einfordern – notfalls per Zwangsvollstreckung.
Verzugszinsen verlangen
5 Prozentpunkte über Basiszinssatz ab Fälligkeit. Bei 500.000 € sind das ca. 3.500 € monatlich.
Vom Vertrag zurücktreten
Nach erfolgloser Nachfrist können Sie zurücktreten und die Immobilie anderweitig verkaufen.
Schadensersatz fordern
Ersatz für Maklerkosten, entgangene Miete, Finanzierungskosten und weitere Schäden.
Wichtig: Entweder-Oder-Prinzip
Sie müssen sich entscheiden: Entweder Sie setzen den Kaufpreis durch (und behalten den Vertrag) oder Sie erklären den Rücktritt (und lösen den Vertrag auf). Beides gleichzeitig geht nicht.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Kaufvertrag eine Vollstreckungsunterwerfung enthält. Falls ja, können Sie den Kaufpreis ohne Klage durchsetzen – das spart Zeit und Kosten. Erst wenn der Käufer zahlungsunfähig ist, lohnt sich der Rücktritt.
Voraussetzungen für den Rücktritt
Für einen wirksamen Rücktritt nach § 323 BGB müssen Sie:
- Eine angemessene Nachfrist setzen (14-21 Tage)
- Den Zugang des Fristschreibens nachweisen können
- Nach Fristablauf die Rücktrittserklärung abgeben
Fazit
Der Verkäufer hat bei Zahlungsverzug starke Rechte. Die Vollstreckungsunterwerfung im Kaufvertrag ermöglicht schnelle Durchsetzung. Wir analysieren Ihren Fall und empfehlen die beste Strategie für Ihre Situation.