# Makler haftbar machen: 4 Voraussetzungen, Beweis & Versicherung [2026]

Maklerhaftung durchsetzen

# Kann man einen Makler haftbar machen? So gehen Sie vor

Falsche Angaben, verschwiegene Mängel, fehlerhafte Beratung — wenn der Makler seine Pflichten verletzt, haftet er auf Schadensersatz. Hier erfahren Sie die **4 Voraussetzungen**, die Beweislage und das konkrete Vorgehen.

## Kurz gesagt

**Ja — bei Pflichtverletzung + Verschulden + Schaden + Kausalität.** Die Maklerhaftpflicht-Versicherung ist nach § 34c GewO Pflicht — die Versicherung haftet meist direkt, was ein erheblicher Vorteil für Geschädigte ist.

## Die 4 Haftungsvoraussetzungen

Damit ein Makler erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, müssen kumulativ vier Voraussetzungen vorliegen. Fehlt nur eine, scheidet die Haftung aus — daher ist eine sorgfältige Prüfung jedes Einzelkriteriums entscheidend.

1

### Pflichtverletzung

Der Makler hat eine Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Maklervertrag verletzt — z. B. falsche Angaben im Exposé, unterlassene Aufklärung über bekannte Mängel oder fehlerhafte Beratung.

2

### Verschulden

Der Makler handelte vorsätzlich oder fahrlässig. Vorteil: Das Verschulden wird nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet — der Makler muss sich entlasten.

3

### Schaden

Sie haben einen bezifferbaren Schaden erlitten — z. B. Sanierungskosten, Wertminderung, Gutachterkosten oder gezahlte Provision bei Schein-Vermittlung.

4

### Kausalität

Die Pflichtverletzung des Maklers muss kausal für den Schaden sein. Hätten Sie bei korrekter Information den Kaufvertrag nicht (so) abgeschlossen, ist die Kausalität gegeben.

## Beweislast: Was muss man zeigen?

Bei der Maklerhaftung greift eine für Geschädigte günstige Beweislastverteilung. Sie müssen **nicht** alle vier Voraussetzungen vollständig beweisen — beim Verschulden hilft Ihnen das Gesetz.

### Was Sie beweisen müssen

* **Pflichtverletzung** — z. B. falsche Angabe im Exposé
* **Schaden** — bezifferte Kosten
* **Kausalität** — Schaden durch Pflichtverletzung

### Was vermutet wird

Das **Verschulden** des Maklers wird nach **§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB** vermutet. Der Makler muss sich aktiv entlasten und beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat — ein erheblicher Vorteil für Sie.

##### Tipp: Beweise frühzeitig sichern

Bewahren Sie das Exposé, sämtliche E-Mails, Besichtigungsprotokolle und WhatsApp-Nachrichten auf. Zeugen sollten Sie zeitnah ansprechen — Erinnerungen verblassen.

## Schritt-für-Schritt: So setzen Sie den Anspruch durch

Maklerhaftungsfälle lassen sich in den meisten Fällen außergerichtlich klären, sofern die Beweislage solide ist. Folgen Sie diesem strukturierten Vorgehen:

1

### Schritt 1: Beweise sichern

Sichern Sie Exposé, E-Mail-Korrespondenz, Besichtigungsprotokoll und Zeugenaussagen. Holen Sie ggf. ein Sachverständigengutachten zum Mangel ein.

2

### Schritt 2: Mängelrüge & Aufforderung

Schreiben Sie den Makler schriftlich an und fordern Sie unter Fristsetzung (i. d. R. 2 Wochen) Schadensersatz oder Stellungnahme.

3

### Schritt 3: Versicherung anschreiben

Fordern Sie den Makler auf, den Schaden bei seiner Maklerhaftpflicht zu melden — alternativ direkter Kontakt zur Versicherung möglich.

4

### Schritt 4: Anwalt einschalten

Ein Anwalt für Immobilienrecht prüft die Beweislage, beziffert den Anspruch und führt außergerichtliche Vergleichsverhandlungen.

5

### Schritt 5: Klage einreichen

Bleibt die Reaktion aus oder ist sie unzureichend, wird Klage am Sitz des Maklers oder am Belegenheitsort der Immobilie eingereicht.

## Maklerhaftpflicht-Versicherung

Gewerbliche Immobilienmakler sind nach **§ 34c GewO** in Verbindung mit der **Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)** verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mindestdeckung: 460.000 € pro Fall, 1.300.000 € pro Jahr.

### Vorteil für Geschädigte

Die Maklerhaftpflicht haftet in der Regel **direkt** für berechtigte Ansprüche. Das hat zwei entscheidende Vorteile:

* **Solvenz gesichert:** Auch ein insolventer Makler kann Sie nicht „leer" ausgehen lassen — die Versicherung zahlt.
* **Schneller Regulierungsprozess:** Versicherungen sind auf solche Fälle spezialisiert und regulieren meist zügig nach Beweislage.

## Welche Ansprüche kann man stellen?

Je nach Pflichtverletzung und Schadenshöhe kommen unterschiedliche Anspruchsarten in Betracht — oft auch kumulativ:

### Schadensersatz (§ 280 BGB)

Ersatz aller Kosten, die durch die Pflichtverletzung entstanden sind — Sanierung, Wertminderung, Gutachter, Anwalt.

### Vertragsanpassung / "Großer Schadensersatz"

In Sonderfällen Rückabwicklung des Kaufs gegen Erstattung sämtlicher Kosten — sofern Makler arglistig handelte.

### Provisionsrückforderung

Bei schwerer Pflichtverletzung verwirkt der Makler seinen Provisionsanspruch — bereits gezahlte Provision kann zurückgefordert werden.

## Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis

Ansprüche gegen den Makler unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von **3 Jahren**(§ 195 BGB). Die Frist beginnt nach **§ 199 Abs. 1 BGB** mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Pflichtverletzung und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben.

### Wichtige Fristen

* **3 Jahre** ab Kenntnis (regelmäßige Verjährung, § 195 BGB)
* **10 Jahre** absolut ab Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 3 BGB)
* Hemmung durch Verhandlungen oder Klage möglich (§§ 203, 204 BGB)

FAQ

## Häufig gestellte Fragen

### Wie kann ich einen Makler haftbar machen?

Sie müssen vier Voraussetzungen darlegen: eine Pflichtverletzung (z. B. falsche Angaben oder unterlassene Aufklärung), das Verschulden (wird gem. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet), den entstandenen Schaden sowie die Kausalität. Lesen Sie auch unseren Hauptratgeber zur [Maklerhaftung beim Hauskauf](/ratgeber/maklerhaftung-beim-hauskauf). Konkrete Anlässe sind etwa, wenn der [Makler lügt](/ratgeber/maklerhaftung-beim-hauskauf/makler-luegt-was-tun) oder seine [Aufklärungspflicht bei Mängeln](/ratgeber/maklerhaftung-beim-hauskauf/aufklaerungspflicht-makler-bei-maengeln) verletzt.

### Muss der Makler eine Versicherung haben?

Ja. Gewerbliche Immobilienmakler benötigen nach § 34c GewO in Verbindung mit der MaBV eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Maklerhaftpflicht). Diese Pflichtversicherung muss eine Mindestdeckung von 460.000 € pro Versicherungsfall und 1.300.000 € pro Jahr aufweisen. Das ist ein klarer Vorteil für Geschädigte: Die Versicherung haftet meist direkt — auch wenn der Makler selbst zahlungsunfähig sein sollte.

### Wer trägt die Beweislast bei Maklerhaftung?

Die Beweislast ist geteilt: Sie als Geschädigter müssen die **Pflichtverletzung**, den **Schaden** und die **Kausalität** nachweisen. Das **Verschulden** (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) wird hingegen nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB _vermutet_ — der Makler muss sich entlasten, etwa indem er beweist, dass er die Sorgfaltspflicht eingehalten hat. Diese Beweislastumkehr ist ein erheblicher Vorteil für Geschädigte.

### Wie lange habe ich Zeit, gegen den Makler vorzugehen?

Ansprüche gegen den Makler verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Pflichtverletzung und der Person des Maklers Kenntnis erlangt haben (§ 199 Abs. 1 BGB). Die absolute Verjährungsgrenze liegt bei 10 Jahren. Bei [arglistiger Täuschung](/ratgeber/arglistige-taeuschung-beim-hauskauf) beginnt die Frist erst mit Entdeckung — Sie sollten dennoch zügig handeln, um Beweismittel zu sichern.

### Was sind die ersten Schritte gegen einen Makler?

Sichern Sie zunächst alle Beweise — Exposé, E-Mails, Besichtigungsprotokoll, Zeugen. Holen Sie ggf. ein Sachverständigengutachten zum Mangel ein. Anschließend senden Sie eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung (in der Regel 2 Wochen) an den Makler und fordern Schadensersatz oder eine Stellungnahme. Parallel kann auch eine [Provisionsrückforderung](/ratgeber/maklerhaftung-beim-hauskauf/provisionsrueckforderung-bei-taeuschung) sinnvoll sein. Reagiert der Makler nicht angemessen, schalten Sie einen Anwalt für Immobilienrecht ein.

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