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Der Makler hat gelogen — Was Käufer und Verkäufer jetzt tun können
Falsche Angaben im Exposé, verschwiegene Mängel, geschönte Besichtigungen: Wenn der Makler lügt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, Provisionsrückforderung — und im Vorsatzfall sogar auf Strafverfolgung wegen Betrugs.
Sofort handeln
Beweise sichern (Exposé-PDF, E-Mails, WhatsApp) — Lügen verjähren ab Kenntnis in 3 Jahren. Je früher Sie dokumentieren, desto stärker Ihre Position vor Gericht.
Was zählt als "Lüge" eines Maklers?
Nicht jede unpräzise Aussage ist eine Lüge im rechtlichen Sinn. Entscheidend ist die Verletzung der Aufklärungs- und Wahrheitspflicht nach §§ 280, 311 II BGB. Drei typische Konstellationen gelten als haftungsrelevant:
1. Aktive Falschangaben
Der Makler behauptet positiv Falsches: Baujahr, Wohnfläche, Energieklasse, fehlende Schimmelhistorie, angebliche Genehmigungen. Schon eine einzige nachweislich falsche Aussage löst Haftung aus.
2. Verschweigen wesentlicher Tatsachen
Bekannte Mängel, laufende Bauverfahren, Streit mit Nachbarn, frühere Sanierungen — wer wesentliche wertbildende Faktoren verschweigt, verletzt seine Offenbarungspflicht (§ 242 BGB).
3. Geschönte Darstellung
"Top-Zustand", "keine Mängel bekannt", "saniert in 2020": Bewertungen, die objektiv nicht haltbar sind, gelten als pflichtwidrige Werbung — vor allem bei falschen Angaben im Exposé.
Sofort-Checkliste: Die ersten 7 Tage
Jeder Tag zählt — Beweise verschwinden, Erinnerungen verblassen, Inserate werden gelöscht. Diese sieben Schritte sind in der ersten Woche nach Entdeckung Pflicht:
Exposé sichern
Original-Exposé als PDF speichern, Screenshots von Online-Inseraten anfertigen (ImmoScout24, Kleinanzeigen). URL und Datum dokumentieren.
E-Mails & WhatsApp archivieren
Gesamten Schriftverkehr mit dem Makler sichern. WhatsApp-Chats als PDF exportieren, E-Mails inkl. Header speichern.
Zeugen kontaktieren
Bei Besichtigungsterminen anwesende Personen (Partner, Sachverständige, Bekannte) bitten, ihre Erinnerung schriftlich festzuhalten.
Fotos der Mängel
Aktuelle Fotos und Videos vom Ist-Zustand der Immobilie machen. Datum und Ort dokumentieren — am besten mit Geo-Daten.
Mängelrüge schreiben
Schriftliche Rüge an Makler UND Verkäufer (Einschreiben mit Rückschein). Konkrete Lüge benennen, Frist zur Stellungnahme setzen (14 Tage).
Frist setzen
Verlangen Sie Schadensersatz und ggf. Provisionsrückforderung. Klare Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage) und Ankündigung gerichtlicher Schritte.
Anwalt einschalten
Fachanwalt für Immobilienrecht prüft Beweislage, Ansprüche und Strafbarkeit. Erstberatung sichert Fristen und Vorgehen.
Beweis: Wie weist man Makler-Lügen nach?
Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Käufer — doch Gerichte arbeiten mit Indizienketten. Eine einzelne Aussage reicht selten, eine Kombination aus Dokumenten, Zeugen und Gutachten dagegen meist schon.
Die stärksten Beweismittel
- Vergleich Exposé vs. Realität: PDF des Exposés neben Foto-Dokumentation des Ist-Zustands.
- Schriftverkehr: E-Mails und WhatsApp mit konkreten Makleraussagen.
- Zeugen: Bei Besichtigungen anwesende Personen — schriftliche Gedächtnisprotokolle direkt nach Entdeckung.
- Sachverständigengutachten: Bestätigt objektiv den Mangel-Zustand und widerlegt "Top-Zustand"-Behauptungen.
- Vorbesitzer-Aussagen: Frühere Eigentümer oder Nachbarn als Zeugen bekannter Mängel.
Indizien zählen
Ihre Ansprüche im Überblick
Eine Makler-Lüge löst gleich mehrere parallele Ansprüche aus — zivilrechtlich gegen Makler und Verkäufer, strafrechtlich bei Vorsatz:
| Anspruch | Grundlage | Folge |
|---|---|---|
Schadensersatz (§§ 280, 311 II BGB) | Verletzung der Aufklärungspflicht | Ersatz aller Vermögensnachteile (Mehrkosten, Sanierung, Wertdifferenz) |
Anfechtung (§ 123 BGB) | Arglistige Täuschung durch Makler/Verkäufer | Kaufvertrag wird rückwirkend unwirksam — Rückabwicklung |
Provisionsrückforderung (§ 812 BGB) | Schwere Pflichtverletzung des Maklers | Vollständige Rückzahlung der Maklercourtage |
Strafanzeige (§ 263 StGB) | Vorsätzliche Täuschung mit Vermögensschaden | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
Bei Vorsatz: Anfechtung möglich
Strafbarkeit: Wann macht sich der Makler strafbar?
Eine Makler-Lüge ist nicht nur ein Zivilrechtsverstoß. Bei Vorsatz und Vermögensschaden erfüllt sie den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB.
§ 263 StGB — Betrug
Voraussetzung sind vier Tatbestandsmerkmale: Täuschung (Lüge), daraus folgender Irrtum beim Käufer, daraus resultierende Vermögensverfügung (Kauf) und ein dadurch entstandener Vermögensschaden. Alle vier liegen bei Makler-Lügen typischerweise vor.
Eine Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ist parallel zur Zivilklage möglich und kostenlos. Die strafrechtlichen Ermittlungen können wertvolle Beweise hervorbringen, die Ihrer zivilrechtlichen Klage zugutekommen.
BGH I ZR 160/17 (24.01.2019)
Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt: Makler haften für das Verschweigen wesentlicher Informationen — auch gegenüber dem Verkäufer.
Der Fall
Ein Makler hatte konkurrierende Kaufangebote dem Verkäufer verschwiegen und die Immobilie zu einem niedrigeren Preis an einen Bekannten vermittelt. Der BGH erkannte einen Schadensersatzanspruch des Verkäufers auf die Differenz zum tatsächlich erzielbaren Preis an.
Die Bedeutung
Das Urteil verdeutlicht: Auch Verkäufer können geschädigt werden, wenn der Makler lügt. Die Haftung trifft den Makler unmittelbar — die Provisionsrückforderung und Schadensersatz greifen unabhängig vom Kaufvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Was tun, wenn der Makler beim Hauskauf gelogen hat?
Sichern Sie sofort alle Beweise: das ursprüngliche Exposé mit den falschen Angaben, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Zeugenaussagen. Senden Sie eine schriftliche Mängelrüge an Makler und Verkäufer mit Fristsetzung. Konsultieren Sie anschließend einen Fachanwalt, um Schadensersatzansprüche und eine mögliche Rückforderung der Provision zu prüfen.
Wie beweise ich, dass der Makler gelogen hat?
Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Käufer, doch Gerichte lassen Indizien gelten. Entscheidend sind: das ursprüngliche Exposé (PDF, Screenshots), schriftlicher Kontakt (E-Mails, WhatsApp), Zeugen aus Besichtigungen, Sachverständigengutachten zum Ist-Zustand sowie ein Vergleich der Makler-Aussagen mit der Realität. Je mehr Quellen Sie kombinieren, desto besser. Tipp: Arglistige Täuschung wird oft über Indizienketten bewiesen.
Macht sich ein lügender Makler strafbar?
Ja — bei vorsätzlicher Täuschung mit Vermögensschaden erfüllt der Makler den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis 10 Jahre. Eine Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ist möglich und stärkt zivilrechtliche Ansprüche. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie einen Makler haftbar machen.
Kann ich die Provision zurückfordern, wenn der Makler gelogen hat?
Ja, bei schweren Pflichtverletzungen verliert der Makler nach § 654 BGB analog seinen Provisionsanspruch. Bereits gezahlte Courtage kann nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zurückgefordert werden. Voraussetzung ist eine erhebliche Verletzung der Aufklärungs- oder Treuepflicht. Details finden Sie auf der Seite Provisionsrückforderung bei Täuschung.
Welche Fristen gelten bei Makler-Lügen?
Schadensersatzansprüche verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis der Lüge (§ 199 BGB). Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung muss innerhalb von 1 Jahr nach Entdeckung erklärt werden (§ 124 BGB). Strafrechtlich verjährt Betrug nach 5 Jahren, in schweren Fällen nach 10 Jahren. Provisionsrückforderungen folgen ebenfalls der regelmäßigen 3-Jahres-Verjährung. Handeln Sie schnell — Beweise verlieren mit der Zeit an Aussagekraft.
Makler-Lüge prüfen lassen
Unsicher, ob Ihre Beweislage ausreicht?
- Beweisanalyse & Anspruchsprüfung
- Schadensersatz & Provisionsrückforderung
- Strafanzeige-Beratung
Makler hat Sie belogen?
Wir prüfen Ihre Beweislage, berechnen Ihren Schadensersatz und durchsetzen Provisionsrückforderung — bei Vorsatz auch mit Strafanzeige.