# Kann man vom Immobilienverkauf zurücktreten? [2026]

Immobilienverkauf

# Kann man vom Immobilienverkauf zurücktreten?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein notarieller Kaufvertrag ist **grundsätzlich bindend**. Als Verkäufer können Sie nur bei Vertragsverletzung des Käufers, arglistiger Täuschung oder vertraglich vereinbartem Rücktrittsrecht zurücktreten.

## Kurze Antwort

**Ja**, bei: Nichtzahlung des Käufers, arglistiger Täuschung, vertraglichem Rücktrittsrecht oder einvernehmlicher Aufhebung. **Nein**, bei: Meinungsänderung, besserem Angebot oder persönlichen Gründen.

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## Wann ist ein Rücktritt möglich?

Anders als beim Online-Shopping gibt es beim Immobilienverkauf **kein allgemeines Widerrufsrecht**. Der notariell beurkundete Kaufvertrag bindet beide Parteien. Ein Rücktritt ist nur in folgenden Fällen möglich:

### Käufer zahlt nicht

§ 323 BGB

Nach Fälligkeit und Nachfrist können Sie zurücktreten

### Arglistige Täuschung

§ 123 BGB

Wenn der Käufer Sie über wesentliche Umstände getäuscht hat

### Vertragliches Rücktrittsrecht

Vertragsrecht

Wenn im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde

### Aufhebungsvertrag

Einigung

Einvernehmliche Vertragsaufhebung mit dem Käufer

## Diese Gründe berechtigen NICHT zum Rücktritt

Besseres Angebot erhalten

Meinungsänderung oder Reue

Käufer gefällt Ihnen nicht

Streit über Nebenkosten

##### Folgen bei unberechtigtem Rücktritt

Der Käufer kann **Erfüllung** (Übereignung der Immobilie) oder **Schadensersatz** verlangen. Dieser umfasst Maklerkosten, Notarkosten, Finanzierungskosten und entgangenen Gewinn – oft 50.000 Euro und mehr.

## Alternativen zum Rücktritt

Wenn kein Rücktrittsgrund vorliegt, gibt es oft bessere Wege:

* **Aufhebungsvertrag:** Einvernehmliche Vertragsaufhebung gegen Entschädigung – schnell und rechtssicher.
* **Minderung anbieten:** Preisnachlass, damit der Käufer freiwillig vom Vertrag Abstand nimmt.
* **Erfüllung durchsetzen:** Wenn der Käufer nicht zahlt, können Sie den Kaufpreis einklagen.

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