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Kann man vom Immobilienverkauf zurücktreten?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein notarieller Kaufvertrag ist grundsätzlich bindend. Als Verkäufer können Sie nur bei Vertragsverletzung des Käufers, arglistiger Täuschung oder vertraglich vereinbartem Rücktrittsrecht zurücktreten.
Kurze Antwort
Ja, bei: Nichtzahlung des Käufers, arglistiger Täuschung, vertraglichem Rücktrittsrecht oder einvernehmlicher Aufhebung. Nein, bei: Meinungsänderung, besserem Angebot oder persönlichen Gründen.
Wann ist ein Rücktritt möglich?
Anders als beim Online-Shopping gibt es beim Immobilienverkauf kein allgemeines Widerrufsrecht. Der notariell beurkundete Kaufvertrag bindet beide Parteien. Ein Rücktritt ist nur in folgenden Fällen möglich:
Käufer zahlt nicht
Nach Fälligkeit und Nachfrist können Sie zurücktreten
Arglistige Täuschung
Wenn der Käufer Sie über wesentliche Umstände getäuscht hat
Vertragliches Rücktrittsrecht
Wenn im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde
Aufhebungsvertrag
Einvernehmliche Vertragsaufhebung mit dem Käufer
Diese Gründe berechtigen NICHT zum Rücktritt
Folgen bei unberechtigtem Rücktritt
Alternativen zum Rücktritt
Wenn kein Rücktrittsgrund vorliegt, gibt es oft bessere Wege:
- Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Vertragsaufhebung gegen Entschädigung – schnell und rechtssicher.
- Minderung anbieten: Preisnachlass, damit der Käufer freiwillig vom Vertrag Abstand nimmt.
- Erfüllung durchsetzen: Wenn der Käufer nicht zahlt, können Sie den Kaufpreis einklagen.
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