voss.legal Logovoss.legal

Immobilienverkauf

Kann man vom Immobilienverkauf zurücktreten?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein notarieller Kaufvertrag ist grundsätzlich bindend. Als Verkäufer können Sie nur bei Vertragsverletzung des Käufers, arglistiger Täuschung oder vertraglich vereinbartem Rücktrittsrecht zurücktreten.

Kurze Antwort

Ja, bei: Nichtzahlung des Käufers, arglistiger Täuschung, vertraglichem Rücktrittsrecht oder einvernehmlicher Aufhebung. Nein, bei: Meinungsänderung, besserem Angebot oder persönlichen Gründen.

Wann ist ein Rücktritt möglich?

Anders als beim Online-Shopping gibt es beim Immobilienverkauf kein allgemeines Widerrufsrecht. Der notariell beurkundete Kaufvertrag bindet beide Parteien. Ein Rücktritt ist nur in folgenden Fällen möglich:

Käufer zahlt nicht

§ 323 BGB

Nach Fälligkeit und Nachfrist können Sie zurücktreten

Arglistige Täuschung

§ 123 BGB

Wenn der Käufer Sie über wesentliche Umstände getäuscht hat

Vertragliches Rücktrittsrecht

Vertragsrecht

Wenn im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde

Aufhebungsvertrag

Einigung

Einvernehmliche Vertragsaufhebung mit dem Käufer

Diese Gründe berechtigen NICHT zum Rücktritt

Besseres Angebot erhalten
Meinungsänderung oder Reue
Käufer gefällt Ihnen nicht
Streit über Nebenkosten

Alternativen zum Rücktritt

Wenn kein Rücktrittsgrund vorliegt, gibt es oft bessere Wege:

  • Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Vertragsaufhebung gegen Entschädigung – schnell und rechtssicher.
  • Minderung anbieten: Preisnachlass, damit der Käufer freiwillig vom Vertrag Abstand nimmt.
  • Erfüllung durchsetzen: Wenn der Käufer nicht zahlt, können Sie den Kaufpreis einklagen.

Optionen prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung

  • Prüfung Ihrer Rücktrittsmöglichkeiten
  • Risikobewertung
  • Empfehlung der besten Strategie
Jetzt beraten lassen

Vom Immobilienverkauf zurücktreten?

Wir prüfen kostenlos, ob ein Rücktritt möglich ist und zeigen Ihnen den sichersten Weg – ob Rücktritt, Aufhebungsvertrag oder Alternative.