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Wer zahlt Notarkosten bei Rücktritt?
Bei der Rückabwicklung eines Immobilienkaufs fallen erneut Notarkosten an. Wer diese trägt, hängt davon ab, wer den Rücktritt verursacht hat und ob dieser berechtigt war.
Kurze Antwort
Bei berechtigtem Rücktritt: Die vertragsbrechende Partei zahlt die Kosten (Schadensersatz). Bei Aufhebungsvertrag: Meist Kostenteilung nach Vereinbarung. Die Notarkosten für die Rückabwicklung betragen ca. 0,5-1 % des Kaufpreises.
Wer trägt die Kosten?
Die Kostentragung bei einem Rücktritt vom Hausverkauf richtet sich nach dem Verursacherprinzip. Wer den Vertrag verletzt oder den Rücktritt ohne Rechtsgrund erklärt, muss als Schadensersatz auch die entstehenden Kosten übernehmen – einschließlich der erneuten Notarkosten für die Rückabwicklung.
| Szenario | Wer zahlt? |
|---|---|
| Verkäufer tritt berechtigt zurück (Käufer zahlt nicht) | Käufer trägt alle Kosten als Schadensersatz |
| Verkäufer tritt unberechtigt zurück | Verkäufer trägt alle Kosten als Schadensersatz |
| Einvernehmliche Aufhebung | Wie im Aufhebungsvertrag vereinbart (meist jeder die Hälfte) |
| Anfechtung wegen Täuschung | Der Täuschende trägt die Kosten |
Kosten bei Rückabwicklung (Beispiel 500.000 €)
Notarkosten Kaufvertrag
ca. 1-1,5 % vom Kaufpreis
Notarkosten Rückabwicklung
ca. 0,5-1 % vom Kaufpreis
Grundbuchkosten
ca. 0,5 % vom Kaufpreis
Grunderwerbsteuer
3,5-6,5 % je nach Bundesland
Grunderwerbsteuer oft nicht erstattbar
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