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Kosten & Gebühren

Wer zahlt Notarkosten bei Rücktritt?

Bei der Rückabwicklung eines Immobilienkaufs fallen erneut Notarkosten an. Wer diese trägt, hängt davon ab, wer den Rücktritt verursacht hat und ob dieser berechtigt war.

Kurze Antwort

Bei berechtigtem Rücktritt: Die vertragsbrechende Partei zahlt die Kosten (Schadensersatz). Bei Aufhebungsvertrag: Meist Kostenteilung nach Vereinbarung. Die Notarkosten für die Rückabwicklung betragen ca. 0,5-1 % des Kaufpreises.

Wer trägt die Kosten?

Die Kostentragung bei einem Rücktritt vom Hausverkauf richtet sich nach dem Verursacherprinzip. Wer den Vertrag verletzt oder den Rücktritt ohne Rechtsgrund erklärt, muss als Schadensersatz auch die entstehenden Kosten übernehmen – einschließlich der erneuten Notarkosten für die Rückabwicklung.

SzenarioWer zahlt?
Verkäufer tritt berechtigt zurück (Käufer zahlt nicht)Käufer trägt alle Kosten als Schadensersatz
Verkäufer tritt unberechtigt zurückVerkäufer trägt alle Kosten als Schadensersatz
Einvernehmliche AufhebungWie im Aufhebungsvertrag vereinbart (meist jeder die Hälfte)
Anfechtung wegen TäuschungDer Täuschende trägt die Kosten

Kosten bei Rückabwicklung (Beispiel 500.000 €)

Notarkosten Kaufvertrag

ca. 1-1,5 % vom Kaufpreis

5.000-7.500 € bei 500.000 €

Notarkosten Rückabwicklung

ca. 0,5-1 % vom Kaufpreis

2.500-5.000 € bei 500.000 €

Grundbuchkosten

ca. 0,5 % vom Kaufpreis

2.500 € bei 500.000 €

Grunderwerbsteuer

3,5-6,5 % je nach Bundesland

i.d.R. nicht rückerstattbar

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