- Startseite
- /
- Ratgeber
- /
- Rückabwicklung
- /
- Fristen
Wie lange kann ein Hauskauf rückgängig gemacht werden?
Die Rückabwicklung eines Hauskaufs ist an strenge rechtliche Fristen gebunden. Ein einfaches Widerrufsrecht wie beim Online-Shopping gibt es nicht – aber je nach Situation haben Sie Jahre Zeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die wichtigsten Fristen
Bei arglistiger Täuschung: 1 Jahr ab Kenntnis (max. 10 Jahre). Bei Sachmängeln: 5 Jahre ab Übergabe. Bei verschwiegenen Mängeln: 3 Jahre ab Kenntnis (max. 10 Jahre).
Keine 14-Tage-Frist beim Immobilienkauf
Grundsätzlich gibt es bei notariell beurkundeten Immobilienkaufverträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, wie man es vom Online-Shopping kennt. Ein Rücktritt ist meist nur bei erheblichen Sachmängeln oder arglistiger Täuschung möglich.
Bei arglistiger Täuschung, etwa dem Verschweigen eines feuchten Kellers, beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Mangels, maximal jedoch zehn Jahre. Liegt ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht vor, gelten die dort definierten Fristen.
Wichtig zu wissen
Alle Fristen im Überblick
| Rücktrittsgrund | Frist | Beginn | Maximal |
|---|---|---|---|
| Arglistige Täuschung (Anfechtung) | 1 Jahr | Ab Kenntnis der Täuschung | 10 Jahre ab Vertragsschluss |
| Sachmängel (Gewährleistung) | 5 Jahre | Ab Übergabe der Immobilie | 5 Jahre ab Übergabe |
| Arglistig verschwiegene Mängel | 3 Jahre | Ab Kenntnis des Mangels | 10 Jahre ab Übergabe |
| Vertragliches Rücktrittsrecht | Individuell | Wie im Vertrag vereinbart | Wie im Vertrag vereinbart |
Häufig gestellte Fragen
Gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Hauskauf?
Nein, bei notariell beurkundeten Immobilienkaufverträgen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen wie beim Online-Shopping. Der Vertrag ist mit der notariellen Beurkundung bindend.
Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Das hängt vom Rücktrittsgrund ab: Bei Sachmängeln beginnt die Frist mit der Übergabe der Immobilie. Bei arglistiger Täuschung beginnt die 1-Jahres-Frist erst ab Kenntnis der Täuschung.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Nach Ablauf der Frist können Sie keine Rückabwicklung mehr fordern. Es empfiehlt sich daher, bei Verdacht auf Mängel oder Täuschung schnell einen Anwalt zu konsultieren.
Fristen prüfen lassen
Unsicher, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind?
- Prüfung aller relevanten Fristen
- Einschätzung der Erfolgsaussichten
Frist läuft ab? Handeln Sie jetzt!
Verpassen Sie keine wichtigen Fristen. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen, welche Ansprüche Sie noch geltend machen können.