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Fristen & Verjährung

Wie lange kann ein Hauskauf rückgängig gemacht werden?

Die Rückabwicklung eines Hauskaufs ist an strenge rechtliche Fristen gebunden. Ein einfaches Widerrufsrecht wie beim Online-Shopping gibt es nicht – aber je nach Situation haben Sie Jahre Zeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die wichtigsten Fristen

Bei arglistiger Täuschung: 1 Jahr ab Kenntnis (max. 10 Jahre). Bei Sachmängeln: 5 Jahre ab Übergabe. Bei verschwiegenen Mängeln: 3 Jahre ab Kenntnis (max. 10 Jahre).

Keine 14-Tage-Frist beim Immobilienkauf

Grundsätzlich gibt es bei notariell beurkundeten Immobilienkaufverträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, wie man es vom Online-Shopping kennt. Ein Rücktritt ist meist nur bei erheblichen Sachmängeln oder arglistiger Täuschung möglich.

Bei arglistiger Täuschung, etwa dem Verschweigen eines feuchten Kellers, beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Mangels, maximal jedoch zehn Jahre. Liegt ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht vor, gelten die dort definierten Fristen.

Alle Fristen im Überblick

RücktrittsgrundFristBeginnMaximal
Arglistige Täuschung (Anfechtung)
1 Jahr
Ab Kenntnis der Täuschung10 Jahre ab Vertragsschluss
Sachmängel (Gewährleistung)
5 Jahre
Ab Übergabe der Immobilie5 Jahre ab Übergabe
Arglistig verschwiegene Mängel
3 Jahre
Ab Kenntnis des Mangels10 Jahre ab Übergabe
Vertragliches Rücktrittsrecht
Individuell
Wie im Vertrag vereinbartWie im Vertrag vereinbart
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Hauskauf?

Nein, bei notariell beurkundeten Immobilienkaufverträgen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen wie beim Online-Shopping. Der Vertrag ist mit der notariellen Beurkundung bindend.

Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?

Das hängt vom Rücktrittsgrund ab: Bei Sachmängeln beginnt die Frist mit der Übergabe der Immobilie. Bei arglistiger Täuschung beginnt die 1-Jahres-Frist erst ab Kenntnis der Täuschung.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Nach Ablauf der Frist können Sie keine Rückabwicklung mehr fordern. Es empfiehlt sich daher, bei Verdacht auf Mängel oder Täuschung schnell einen Anwalt zu konsultieren.

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